27.06.2017, 07:48 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Die EU-Kommission hat kürzlich Geldbußen in Höhe von 26,75 Mio. Euro gegen Automotive Lighting (16,35 Mio. Euro) und Hella (10,40 Mio. Euro) wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung verhängt. Gegen Valeo wurde keine Geldbuße festgesetzt, da das Unternehmen die EU-Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hat. Alle Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission hat ein weiteres Kartell in der Automobilindustrie sanktioniert. Drei Hersteller von Fahrzeugbeleuchtungssystemen haben PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller durch ihre Absprachen geschädigt, anstatt miteinander zu konkurrieren. Mit dem heutigen Beschluss wird verdeutlicht, dass wir Kartelle, die den europäischen Markt beeinträchtigen, nicht akzeptieren.“ Fahrzeugbeleuchtungssysteme umfassen Teile wie Scheinwerfer oder Tagfahrlicht. Das Kartell betraf die Lieferung solcher Teile an PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass Automotive Lighting, Hella und Valeo ihre Preise und andere Handelsbedingungen für die Lieferung von Fahrzeugbeleuchtungssystemen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über mehr als drei Jahre koordinierten. Die drei Unternehmen trafen sich - meist bilateral - auf Messen, am Rande von Veranstaltungstagen der Lieferanten, die von Kunden organisiert wurden, während Kundenbesuchen, aber auch außerhalb solcher Veranstaltungen. Die Unternehmen besprachen Ausschreibungsquoten und Verhandlungsstrategien und tauschten Informationen über den Stand der Verhandlungen mit Kunden in Bezug auf Preiserhöhungen sowie andere Informationen aus. Darüber hinaus einigten sich die Parteien darauf, dass sie nach dem Ende der Serienherstellung spezifischer Fahrzeugmodelle Preiserhöhungen für Ersatzteile anstreben sollten. Auch koordinierten sie die Beendigungsfrist für die Gewährleistung der vertraglichen Verfügbarkeit der besagten Ersatzteile. Weitere Informationen: www.ec.europa.eu |
Europäische Kommission, Brüssel, Belgien
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