Mit den folgenden Fragen und Antworten möchten wir Sie unterstützen, das teilweise komplexe Thema Markenrecht und den
Weg zu einer eigenen Marke kennenzulernen. Die folgende FAQ wird bereit gestellt von www.tulex.de
Mit einer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marke können Sie einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen schützen lassen.
Marken sind gemäß § 3 Marken-Gesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Zeichen sind hierbei insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Es gibt verschiedene Formen von Marken, und zwar Wortmarken (z.B. tulex), Wort-/Bildmarken (z.B. das Bayer-Kreuz) oder Bildmarken (z.B. Graphik eines springenden Pumas). Weitere Informationen sind auch beim DPMA zu finden. Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.
Welche Namen schützt eine Marke?
Ziel einer Marke ist es, die Nutzung identischer oder ähnlicher Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr für Produkte oder Dienstleistungen besteht, zu verhindern. Eine Verwechslung erfordert zumindest, dass sich ähnliche Zeichen und ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen gegenüberstehen.
Markenrechte können somit verletzt werden, wenn ein beliebiger Name in Schriftbild, Orthographie, Aussprache oder Bedeutung gleich oder ähnlich zu einer eingetragenen Marke ist und in einem gleichen oder ähnlichem Waren- und Dienstleistungsbereich genutzt werden soll.
Beispiel: Ein Werkzeughersteller mit der Marke „Toolex“ könnte gegen einen Werkzeughändler vorgehen, der den Namen „Tulex“ nutzt, da diese beiden Namen gleich ausgesprochen werden.
Welche markenrechtlichen Risiken tragen Internet-Domains?
Schon die Registrierung einer Internet-Domain kann Markenrechte Dritter verletzten. Das so genannte Prioritätsprinzip, das demjenigen die Domain zusagt, der Sie zuerst registriert hat, ist nur eingeschränkt gültig. Eine Domain ist vorrangig als Adresszuordnung im Internet zu verstehen. Ein Recht auf die Nutzung eines bestimmten Namens ist damit nicht automatisch verbunden, d.h. eine Domainanmeldung führt nicht unmittelbar zu einem Schutzrecht.
Erst wenn die Domain längere Zeit genutzt wird oder über die Adressfunktion hinaus verwendet wird, lassen sich daraus Rechte an der weiteren Namensnutzung ableiten. Markeninhaber oder langjährig bestehende Unternehmen können im anderen Fall für die Domaininhaber zum Problem werden.
Wie funktioniert eine Markenanmeldung?
Eine Marke kann
Eine Markenanmeldung beim DPMA erfolgt über das Anmeldeformular des Markenamtes. Mit der Anmeldung muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden, für das der Name geschützt werden soll. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist in 45 Klassen unterteilt, die jeweils Waren- oder Dienstleistungsbereiche umfassen.
Mit dem Eingang des Anmeldeformulars beim Markenamt wird der Vorgang bearbeitet. Das Markenamt prüft die Schutzfähigkeit der Bezeichnung (siehe Welche Bezeichnungen oder Domains können als Marke registriert werden?). Die Eintragung kann zwischen 6 bis 8 Monate dauern. Erfolgt die Eintragung, gilt der Markenschutz jedoch schon ab dem Tag der Anmeldung.
Achtung, die Markenämter führen keine Markenrecherchen durch und überprüfen auch nicht, ob ein Name schon als Marke existiert. Dies obliegt dem Anmelder, der vor der Registrierung eine Markenrecherche durchführen sollte!
Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Dabei können Markeninhaber einen Widerspruch zur Eintragung einlegen, wenn sie in der neuen Marke eine Verwechslungsgefahr mit der bestehenden Marke sehen.
Welche Bezeichnungen oder Domains können als Marke registriert werden?
Wichtig ist, dass der gewünschte Name zum einen nicht beschreibend ist und zum anderen Unterscheidungskraft besitzt. Einem Bäcker wäre es beispielsweise nicht gestattet, den Namen „Brot“ als Marke eintragen zu lassen, da der Oberbegriff Brot eine für die allgemeine Nutzung freizuhaltende Angabe darstellt. Für ein Telekommunikationsgeschäft wäre „Brot“ aber wiederum schutzfähig. Ähnlich verhält es sich mit Begriffen wie „super“ oder „prima“, die als reine Anpreisungen keinerlei Unterscheidungskraft zu anderen Anbietern besitzen.
Grundsätzlich können auch Internet-Domains als Marken angemeldet werden. Mit einer Marke kann der Name für die Verwendung von Dritten geschützt werden. Auch erhält der Domaininhaber über die Marke eine starke Rechtsposition für die Nutzung der Domain, falls andere Rechteinhaber Interesse an der Domain anmelden. Allerdings muss die Domain die oben genannten Anforderungen an den Markenschutz erfüllen.
Elemente wie »http://«, »www.«, ».de«, ».com« usw. werden nicht als schutzbegründende Bestandteile von Internet-Adressen angesehen, da sie keinen markenmäßig kennzeichnender Charakter haben (eine Ausnahme könnte z.B. eine Domain wie hun.de sein).
Die Anmeldegebühr für eine Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300,- Euro. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse eine Gebühr von 100,- Euro zu entrichten. Die Anmelde- und Klassengebühren sind mit der Antragstellung zu bezahlen.
Hinzu kommen Kosten für Markenrecherchen und ggfs. die Leistungen eines Anwalts. tulex verfügt über ein umfassendes Onlineangebot vom kostenlosen Marken-Scan bis hin zu Identitäts- (9,- €)* und Ähnlichkeitsrecherchen (29,- €).* Darüber hinaus können Kunden über die tulex-Website einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt mit einem Kurzgutachten (99,- €)* oder mit einer Online- Markenanmeldung (279,- €)* beauftragen. Das gesamte Produktangebot funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Die Preise werden bei Folgeprodukten fast vollständig angerechnet.
Wenn Sie weitere Fragen zu Kosten oder Gebühren bei EU- Gemeinschaftsmarken oder internationalen Marken haben, senden Sie diese bitte per eMail an info@tulex.de.
Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?
Ein Anwalt ist nicht zwingend für die Anmeldung einer Marke erforderlich. Allerdings ist oft nur ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt in der Lage, die komplexen markenrechtlichen Bedingungen sowie die potentiellen Risiken einer Markenanmeldung zu beurteilen. Für alle neu angemeldeten Marken gilt eine Widerspruchsfrist, in der andere Markeninhaber der Eintragung der neuen Marke widersprechen können. Doch welche Inhaber welcher Marken einen solchen Widerspruch potentiell anmelden können, welche Waren- und Dienstleistungsklassen zu beachten sind, wie Risiken bei der Anmeldung zu vermeiden sind und ob es ggfs. doch noch einen Weg zum Markenschutz gibt, kann am besten ein Profi beurteilen.
Wie kann ich nach Marken recherchieren?
Die für Deutschland relevanten Marken sind in den Registern des DPMA, des HABM und der WIPO enthalten. Daher sollte eine Markenrecherche in allen dreien dieser Markenregister durchgeführt werden.
Grundsätzlich bieten die Markenämter die Möglichkeit der Recherche nach den bei ihnen verwalteten Marken an. Zumeist handelt es sich jedoch um äußerst einfache Abfragemethoden, die lediglich exakt identische Marken auffinden. Um den Anforderungen, die durch das Markenrecht festgelegt sind, gerecht zu werden, müßten Sie unzählige Einzelabfragen durchführen.
Nur über eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche können Risiken einer Markenanmeldung umfassend beurteilt werden. Bitte beachten Sie dazu die Möglichkeiten der tulex-Markenrecherchen unter „Wie funktioniert das tulex-Produktkonzept“.
Allgemeines zum Domain- und Markenrecht
Grundsätzlich stellt der Domain-Name als solcher kein Recht dar. Es handelt sich zunächst um eine Adresszuordnung. Aus dem Blickwinkel des Markenrechts können Domains in drei Kategorien unterteilt werden:
Wer hat das Recht auf einen Domainnamen?
Die Rechtepyramide
Diese kleine Urteilssammlung zeigt, dass Leitsatz 1 so lange Gültigkeit hat, soweit nicht deutlich stärkere Rechte einer Partei dem entgegenstehen. Der Domaininhaber kann verschieden starke Rechte besitzen. Wie in der Pyramide ersichtlich, kann eine Domain quasi keine Rechte oder geringe Rechte besitzen oder durch eine Marke geschützt sein.
Eine Domain ohne Rechte liegt vor
Mit dieser Rechtsposition ist der Domaininhaber ohne Rechte gegenüber jedem Recht eines Dritten angreifbar. Dies spiegelt sich in einer Vielzahl von Urteilen der aktuellen Rechtsprechung wieder.
Eine Domain mit geringen Rechten
Geringe Rechte gehen von jüngeren Marken (Eintragung der Marke nach der Domainregistrierung), Namensrechten nach § 12 BGB und Rechten durch Verkehrsgeltung aus. Diese Rechte sind einer Domain ohne Rechte überlegen.
Domains mit Markenschutz
Marken stellen das obere Ende der Rechtekette dar. Eine ältere Marke kann nur in seltenen Einzelfällen angegriffen werden. Eine Ausnahme bildet die Löschung wegen fehlender Nutzung nach 5 Jahren und wenn der Marke eine andere Marke mit überragendem Bekanntheitsgrad gegenübersteht. Der hohe Bekanntheitsgrad eines als Marke registrierten Namens bildet damit die Spitze der Pyramide.
Wie schützt man sich vor einem markenrechtlichen Rechtsstreit?
Der Schutz vor einem Rechtsstreit ist besonders wichtig, wenn Sie einen neuen Namen für gewerbliche Zwecke nutzen wollen. Aber auch Privatpersonen können mit der Registrierung einer Domain bereits ein Markenrecht verletzen. Die folgenden drei Schritte können helfen, die Namensfindung abzusichern.
tulex und die Kanzlei A/S/G Rechtsanwälte GmbH bieten Ihnen mit der Marken-Basisrecherche, der Marken-Ähnlichkeitsrecherche, dem Marken-Monitoring, dem anwaltlichen Kurzgutachten und der Markenanmeldung einen Baukasten, mit dem Sie schrittweise ihre Möglichkeiten zum Namensschutz durch eine eigene Marke prüfen und damit eigene Namensrechte aufbauen können.
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung des Rechteinhabers an einen (vermeintlichen) Verletzer, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, um eine gerichtliche Verfolgung des möglichen Verstoßes zu vermeiden. Wenn der Verletzer sich nicht unterwirft, also keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann der Rechtsinhaber seine Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche gerichtlich durchsetzen.
Der Markeninhaber fordert den Verletzer mit der Abmahnung auf, die widerrechtliche Benutzung seiner Marke zu unterlassen. Damit verhindert der Markeninhaber, dass Kunden seine Produkte oder Dienstleistungen mit denen anderer Wettbewerber verwechseln. Eine Abmahnung dient somit dem Verwässerungsschutz. Ein Markenrecht "verwässert", wenn ein Markeninhaber ähnliche Namen (auch Marken) in ähnlichen Waren- und Dienstleistungsbereichen duldet.
Wie hoch sind die Kosten eines Rechtsstreites?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert des Klägers. Bei einer nicht benutzten Marke liegt dieser selten unter 25.000 Euro, bei genutzten Marken nicht unter 50.000 Euro. Bekannte und umsatzstarke Marken rechtfertigen weitaus höhere Streitwerte. Der Streitwert kann dann in die Millionen gehen.
Die Abmahnung liegt somit bei mindestens 500 Euro, kann aber schnell mehrere tausend Euro betragen. Wird ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder Hauptsacheverfahren beantragt, steigen die anfallenden Kosten erheblich.
Was bedeuten die Zeichen ® und ™?
® steht für "registriert". Dieses Zeichen dürfen Sie erst nach Eintragung ins Markenregister verwenden. Eine Pflicht, dieses Zeichen zu nutzen, besteht nicht. ™ steht für "Trademark" und hat im anglo-amerikanischen Rechtsraum seinen Ursprung.
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