27.05.2004 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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In Zusammenhang mit der Diskussion um die Verwertung freier Mengen, die bei der Sortierung von DSD-Abfällen anfallen, erklärte der Vizepräsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse, www.bvse.de), Dr.-Ing. Herbert Snell: „In Deutschland stehen für die Verwertung der anfallenden freien Mengen aus der Sortierung von DSD-Abfällen ausreichend Kapazitäten an zertifizierten Anlagen zur Verfügung. Die anfallenden Materialien können in Deutschland vorteilhaft verwertet werden, da sie ortsnah zur Verfügung stehen.“ Snell wies darauf hin, dass zwei unterschiedliche Mengenströme durch die Sammlungen der Dualen Systeme generiert würden; dies seien einerseits die Mindestverwertungsmengen des DSD-Systems und anderseits die so genannten freien Mengen. Nach Absprachen zwischen der Duales System Deutschland AG (DSD, www.gruener-punkt.de) und dem Kartellamt, übernehme die DSD nur noch die zur Quotenerfüllung notwendigen Mindestmengen an Kunststoffen zur Verwertung. Der bvse-Vizepräsident machte deutlich, dass auch bei der Verwertung von Übermengen die Vorgaben der Verpackungsverordnung beachtet werden müssten. Snell: "Zertifizierte Anlagen in Deutschland und in Europa bieten den Vorteil einer geordneten Verwertung, die dann im Mengenstromnachweis sicher dokumentiert werden kann." "Die Rechtslage ist klar, es müssen für alle anfallenden Materialströme entsprechende Mengenstrom- und Verwertungsnachweise geführt werden. Dies ergibt sich sowohl aus der Verpackungsverordnung als auch aus den LAGA-Beschlüssen," erklärte Snell abschließend. |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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