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05.12.2017, 11:28 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

KK Composites: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt

Wie der österreichische Kreditschutzverband KSV1870 kürzlich mitteilte, wurde am 01. Dezember 2017 am Landesgericht Steyr über das Vermögen der KK Composites GmbH, Am Kreuzfeld 13, 4563 Micheldorf, Österreich, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind demnach 63 Gläubiger bei Passiva von rund drei Millionen Euro und übereinstimmenden Medienberichten zufolge Aktiva von rund zwei Millionen Euro.

Die schuldnerische Gesellschaft besteht seit dem Jahr 2014. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung und Fertigung von Baugruppen und Komponenten aus Faserverbundwerkstoffen spezialisiert.

Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, das 46 Mitarbeiter beschäftigt, ist Mag. Nikolaus Kretz, MBA.

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Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben)
Laut dem KSV1870 vorliegenden Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde seit dem Jahr 2014 in Richtung hochwertiger und komplexer Produkte in einen neuen Standort, neue Maschinen und zusätzliches Know-How investiert. Seit Anfang 2017 hätten sich jedoch verschiedene nachhaltige und unbeeinflussbare Marktveränderungen feststellen lassen, die nicht ausreichend kompensiert werden konnten.

Einerseits habe sich der Lohndruck in Richtung Süd-Ost-Europa weiter verstärkt. Andererseits hätten gravierende Markt- und Branchenveränderungen bei einzelnen Kunden die Umsätze und Planbarkeit massiv eingeschränkt. Auch die Produktion für einen Großkunden sei unverschuldet weggebrochen. Aus diesen Gründen sei auch trotz intensiver Bemühungen der Geschäftsführung wegen der hohen Personalzahlungen per Ende November und Dezember eine - nicht mehr nur kurzfristige - Liquiditätsenge eingetreten.

Weitere verfahrensrelevante Daten
Mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde ein Antrag auf Annahme eines Sanierungsplanes vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern wird eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent angeboten, davon zahlbar acht Prozent binnen zwei Wochen, sechs Prozent binnen zwölf Monaten und sechs Prozent binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Laut Schuldnerangaben sei die Fortführung nicht nachteilig und auf Grund der Serienproduktion für einen großen Landmaschinenhersteller wirtschaftlich geboten.

„Der Sanierungsplanvorschlag entspricht den vom Gesetz vorgegebenen Erfordernissen. Der Insolvenzverwalter hat nunmehr umgehend zu prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens ohne weitere Schädigung für die Insolvenzgläubiger möglich ist. Ob der Sanierungsplanvorschlag wirtschaftlich angemessen ist, wird der KSV1870 für seine Auftraggeber eingehend prüfen“, so Sonja Kierer vom KSV1870.

Weitere Informationen: www.ksv.at

KK Composites GmbH, Micheldorf, Österreich

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