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17.12.2012, 05:54 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten    

KVS: Stellungnahme zum Verbot von Kunststofftragetaschen im Detailhandel

Zukünftig darf der Handel in der Schweiz keine Wegwerf-Plastiksäcke mehr in Umlauf bringen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat am 13.12.2012 für ein Verbot ausgesprochen. Er nahm eine Motion von Dominique de Buman mit 18 zu 17 Stimmen an. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken zu verbieten.

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Der Kunststoff Verband Schweiz (KVS) hat dazu die folgende Stellungnahme verfasst:


"Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plasticsäcken!" - Wozu?

a) Gesetzgeberischer Leerlauf
Die Räte haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Abgabe von Wegwerf-Plasticsäcken zu verbieten. Sie sind damit dem Antrag des Bundesrates und im Falle des Ständerates, dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, nicht gefolgt, die entsprechende Motion abzulehnen (10.3850 – Motion – „Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke“ – NR Dominique de Buman). Der KVS bedauert diesen Entscheid, umso mehr als die Argumentation von Bundesrat und vorberatender Kommission des Ständerates seine Position vollumfänglich bestätigten.

Das bedeutet, dass jetzt ein Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt wird, um ein in der Schweiz nicht existierendes Problem zu regeln. Das ist für sich schon ein höchst unerfreuliches Ergebnis, dass hier ein gesetzgeberischer Leerlauf in Gang gesetzt wird! Das Parlament hat dem Staat ein weiteres Feld eröffnet, wo er die Bürger und Konsumenten bevormunden kann, in diesem Fall ohne jeden erkennbaren Nutzen!

Interessierte Kreise unter der Leitung des BAFU befassen sich mit der Optimierung der Verwertung von Kunststoffabfällen. Es geht dabei um Vermeidung und um das optimale Verhältnis von werkstofflichem Recycling und thermischer Verwertung. Es ist klar, dass aus diesem Kreis nachhaltigere Konzepte zu erwarten sind, als von dieser isolierten, wenig durchdachten Einzelaktion. Es ist zu hoffen, dass die jetzt anrollende Gesetzgebung, diese Bemühungen nicht beeinträchtigt!

b) Technische Betrachtungen
Die betroffenen Plasticsäcke - diejenigen, die gratis an der Kasse abgegeben werden, stellen nur gerade 0.5 % des in der Schweiz jährlich zum Einsatz kommenden Kunststoffs dar.

Entgegen dem Bild, das die Motion suggeriert, dass diese Säcke die Umwelt beeinträchtigen - es wird mit dem Bild der Meeresverschmutzung operiert - sorgt bei uns in der Schweiz das vorbildliche Abfallmanagementsystem dafür, dass Abfälle eben nicht in die Umwelt gelangen und diese belasten. Ein nirgendwo sonst in Europa erreichter Anteil von über 99% der Kunststoffabfälle werden in der Schweiz recycliert, oder thermisch verwertet, in unseren hocheffizienten Kehrichtverbrennungsanlagen, zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. Die Kunststoffabfälle ersetzen dabei fossile Energieträger. Ein Verbot leistet also keinerlei Beitrag zur Verbesserung oder zum Schutz der Umwelt! Schon gar nicht bei dieser insignifikanten Menge!

Die Motion suggeriert, dass bei der Verbrennung Dioxin ensteht. Dioxine sind chlorhaltige Verbindungen. Polyethylen, aus welchem die Plasticsäcke bestehen, enthält kein Chlor. Bei der Verbrennung kann deshalb auch kein Dioxin entstehen.

c) Folgen für das Abfallmanagement
Das anvisierte Verbot riskiert, dass die Gesamtökobilanz ungünstig beeinflusst wird, indem schlechtere Lösungen gewählt werden, oder indem ein Verhalten ausgelöst wird, welches unter dem Strich zu einer höheren Umweltbelastung führt.

Die Schweiz diente bisher international als Vorbild mit seinem Abfallmanagmentsystem. Länder, die noch nicht auf diesem Stand sind, schauten auf uns, um diese Erfahrung umsetzen. Die Botschaft, dass wir Plasticsäcke nicht zu bewältigen vermögen, sendet eine denkbar schlechte Botschaft. Der Umweltschaden durch Kunststoffabfälle stellt anderswo in der Welt ein gravierendes Problem dar. Die Industrie befasst sich intensiv mit dieser Problematik. Auch der KVS engagiert sich hier international, um die Erfahrungen aus der Schweiz als Lösungsansatz einzubringen. Mit dem Signal, dass wir für Plasticsäcke keine andere Lösung haben, als ein Verbot, diskreditieren wir uns als Problemlöser.

d) Anliegen des KVS
Der KVS wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Werkstoff Kunststoff verantwortungsbewusst eingesetzt wird, unter Berücksichtigung einer Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus, bis hin zur Verwertung. Kunststoff als Werkstoff des 21. Jahrhunderts leistet einen wesentlichen Beitrag bei der Ressourcenschonung, bei der Energieefizienz und beim Klimaschutz, in Form
  • von leichten und leistungsfähigen Verpackungen, welche den Verlust von Lebensmitteln verringern, indem sie länger haltbar sind
  • von Isolationssystemen zur Wärmedämmung von Gebäuden, was den Energiebedarf und den CO2-Ausstoss reduziert
  • von leichteren Fahrzeugkomponenten zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs
  • von Medizinalprodukten, welche die Behandlung von Patienten sicherer und schonender machen.

Kunststoff Verband Schweiz (KVS)

Kunststoffverband Schweiz (KVS), Aarau, Schweiz

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