| 29.05.2006 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Verpackungsverordnung zeigt Wirkung / Regelungsbedarf bei Altpapier und Elektroschrott Polens Markt für Altstoffverwertung (Metalle, Kunststoffe, Papier, Elektrogeräte) wächst mittelfristig. Dazu führen zum einen die Durchsetzung von EU-Standards sowie von Wiederverwertungsquoten, zum anderen aber auch Kosteneinsparungen bei der Nutzung von Altmaterial als Ausgangsstoff für neue Produkte. Zudem sinken tendenziell die Preise für Aufarbeitungstechnik. Ein Zwang zur Wiederverwertung existiert bis zu einem bestimmten Grad für Verpackungen. (Kontaktanschrift) Warenproduzenten sind in Polen zur Rücknahme und Verwertung von Altverpackungen per Gesetz v. 11.5.01 verpflichtet. Verpackungen und Behälter aus Buntmetallen (u.a. Aluminium und Kupfer), Eisen/Stahl, Kunststoff und Papier/Pappe sind demnach einer Wiederverwertung zuzuführen. Die zur Wiederverwertung jeweils zeitlich geltende Mindestquote legt der Umweltminister per Verordnung fest. Der Hersteller von Kunststoffen (u.a. für PET-Flaschen) Boryszew SA Oddzial Elana in Torun (www.elana.com.pl) hat sich für den zweiten Weg entschieden und lange vor Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes eine eigene Verwertungsgesellschaft gegründet. Diese fusionierte 2003 mit der Firma Eltech unter Beibehaltung des Firmennamens Elana PET Sp.z o.o. (www.elanapet.pl). Für Hersteller von PET-Flaschen erweist sich die Verwendung von Altmaterial im Produktionsprozess als günstig, fallen doch dabei die Kosten um 25%. Zudem sind die physikalischen und chemischen Eigenschaften von PET-Flaschen aus altem im Vergleich zu neuem Material weitgehend identisch. Weiterführende Informationen |
bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft, Köln
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