| 08.03.2002 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Beschwerdeverfahren gegen das Dosenpfand begrüßt. "Dieser Erfolg vor Gericht macht den Weg für das Inkrafttreten einer Pfandpflicht auf bestimmte Einwegverpackungen frei. Das Gericht bestätigt den Kurs des Bundesumweltministeriums (www.bundesumweltministerium.de) beim Schutz ökologisch vorteilhafter Mehrweg-Systeme. Die Einwände der Dosenlobby gegen den Vollzug geltenden Rechts wurden klar zurückgewiesen", unterstrich der Bundesumweltminister.
Das Gericht entschied in letzter Instanz, dass die Bundesregierung das Ergebnis einer Nacherhebung über den Mehrweg-Anteil bei Getränkeverpackungen bekannt geben darf. Das Gericht bestätigt damit entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom August 2001. Nach den Worten Trittins fällt das Urteil in eine Zeit, in der eine Flut von Dosen und Einweg-Kunststoffflaschen nicht nur die großen Getränkemärkte, sondern auch die Straßen und Landschaften überschwemmt. In dem gesteuerten Verdrängungswettbewerb der Dosen und Einwegflaschen gegen Mehrweg sorge das Pfand für ein Stück Wettbewerbsgleichheit. Die Nacherhebung für den Zeitraum von Februar 1999 bis Januar 2000 bestätigt die Unterschreitung der 72-Prozent-Mehrweg-Quote. Sechs Monate nach der Veröffentlichung muss für Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro, bei einem Volumen über 1,5 Liter in Höhe von 0,50 Euro, erhoben werden. Die Pfandpflicht erfasst zunächst nur Dosen und Einweg-Flaschen bei Bier und Mineralwasser. In Kürze wird jedoch schon eine weitere Nacherhebung - für den Zeitraum von Mai 2000 bis April 2001 - vorliegen. Das Bundesumweltministerium schließt nicht aus, dass dann auch die Einweg-Verpackungen von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken der Pfandpflicht unterliegen werden. |
Bundesumweltministerium, Berlin
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