| 18.02.2004 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die neue EU-Verordnung für Chemikalien sowohl dem EU-Ministerrat wie auch dem Europäischem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Obwohl diese neue EU-Verordnung vor allem auf die Zulassung der chemischen Stoffe in der EU zielt, sind auch Zwischen- und Endprodukte, die in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft hergestellt werden, von der Verordnung betroffen und unterliegen der eingeschränkten REACH-Registrierung. Die Verpflichtung zur REACH-Vorregistrierung gilt ab 2006 für Stoffe mit einer Jahresmenge größer als 1.000 t, ab 2008 für Stoffe mit einer Jahresmenge von 100 bis 1.000 t und ab 2011 für Stoffe mit einer Jahresmenge von 10 bis 100 t. Die im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse, www.bvse.de) organisierte mittelständische Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft sieht bei der REACH-Registrierung zahlreiche Probleme, die der Klärung bedürfen. So fehle eine klare Trennlinie zwischen dem Abfallrecht und dem Anwendungsbereich der neuen REACH-Verordnung. Völlig unklar sei auch, welcher Bürokratieaufwand für die Registrierung der Zubereitungen (Zwischen- und Endprodukte) tatsächlich erforderlich sei. Nach Auffassung des bvse müsse dies, einschließlich der zu erwartenden Kostenbelastung für die Unternehmen, vor Einführung der REACH-Regelungen offengelegt werden. Schon jetzt zeichne sich jedoch ab, so bvse-Experte Dr. Thomas Probst, dass die Belastungen aus REACH insbesondere für mittelständische Unternehmen und weiterverarbeitende Anwender nicht zu unterschätzen seien. Der Verband trete daher dafür ein, den bestehenden Verordnungsentwurf praxisgerecht und kosteneffizienter zu gestalten, um die bestehenden Entsorgungs- und Recyclingstrukturen zu sichern. In diesem Zusammenhang dringt der bvse darauf, dass gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Vereinfachung der REACH-Registrierung durchgesetzt werden müsse. Nach Meinung von Probst könne ansonsten die Innovationsfähigkeit der Recyclingwirtschaft sowie die Herstellung von neuen Zwischen- und Endprodukten massiv behindert werden. Auch müsse im Sinne der Entsorgungssicherheit und Nachhaltigkeit darauf geachtet werden, dass Zwischen- und Endprodukte aus Sekundärrohstoffen durch die REACH-Registrierung nicht gegenüber Primärprodukten benachteiligt werden. Problematisch seien beispielsweise bei Kunststoffen, die zwangsläufig variablen Stoffzusammensetzungen. Hinzu komme der Eintrag von Hilfsstoffen, Zuschlägen und Additiven in Zwischen- und Endprodukten, die deshalb nicht zu weiteren Beschränkungen durch REACH führen dürfen. Der bvse fordert, dass Registrierungen und Nachweisführungen in einem Mitgliedstaat im gesamten EU-Wirtschaftsraum uneingeschränkt und ohne weitere Prüfungen gelten. Ebenso müsse in den Mitgliedsstaaten eine einheitliche Umsetzung von REACH gewährleistet sein. |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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