Vorbemerkung: Die Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1/-3 hat eine Geltungsdauer von einem Jahr. Sie kann jedoch durch die anerkannte Prüfstelle verlängert werden, wenn die Arbeiten des Schweißers während der praktischen Tätigkeiten vom betrieblichen Fachmann für Kunststoffschweißen nach DVS 2213 planmäßig überwacht und dokumentiert werden. Ist kein Fachmann für Kunststoffschweißen nach DVS 2213 im Betrieb angestellt bzw. erfolgt keine planmäßige Überwachung, so ist die Wiederholungsprüfung jährlich abzulegen! Das SKZ bietet alle dazu erforderlichen Vorbereitungslehrgänge auf die Kunststoffschweißerprüfung an. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie DVS 2212 oder rufen Sie uns an. // Zielgruppe: Fachkräfte der Bereiche industrieller Apparate- und Anlagenbau, Metallverarbeitung, Betriebe der Halbzeugverarbeitung, Abdichtung von Deponien und Altlasten, Grundwasserschutz.
(Beschreibung nach Veranstalterangaben)