Verfahren zur Verbesserung der betrieblichen Abfallentsorgung und Strategien für eine kostenoptimierte Abfallwirtschaft
Seminar zur Vertiefung der Fachkunde im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
* Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: die Regelungsbereiche der Abfallwirtschaftskonzept- und –bilanzverordnung
* Betrieblicher Umgang mit Abfällen
* Art, Menge und Verbleib der Abfälle, Abfallbeschreibung, Angaben zur Entsorgung, Zuordnung zu Entsorgungsanlagen
* Erfassung betrieblicher Abfalldaten
* Ausfüllen der Formblätter und der formlosen Einlegeblätter
* Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung
* Sonderfälle und Sonderformen von Konzepten und Bilanzen
* Minimalforderungen erfüllen oder die Chancen nutzen, die die Erstellung von effizienten Konzepten und Bilanzen eröffnen?
* Beziehung von Konzepten/Bilanzen und Öko-Audit
* Checklisten
Nach den §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz haben Betriebe, bei denen jährlich mehr als 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder jährlich mehr als 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel entstehen, ein Abfallwirtschaftskonzept und eine Abfallbilanz zu erstellen. Für die Ausarbeitung einer Abfallbilanz ist die Datengrundlage des vorausgegangenen Kalenderjahres heranzuziehen. Wenn Konzepte und Bilanzen als interne Planungs- und Überwachungsinstrumente effizient Anwendung finden, werden die Leistungen der betrieblichen Abfallwirtschaft stetig verbessert. Durch Stoffstromanalysen (Input-Output-Analysen) werden beträchtliche Einsparpotenziale bei Ressourcen und Verfahren aufgedeckt. Werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen in den Betrieben umgesetzt, können u. a. erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
(Beschreibung nach Veranstalterangaben)