Fachartikel vom 09.02.2005

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Umsetzungsstrategien bei Aufbereitungsbetrieben

Dr. Clemens Pues, Tönsmeier Dienstleistung GmbH & Co. KG

Die im Bundestag am 20.01.2005 verabschiedete Fassung des ElektroG stellt die Aufbereitungsbetriebe der Entsorgungswirtschaft vor neue Herausforderungen im Bereich der Erfassung und Aufbereitung von Elektroaltgeräten (EAG). Durch die Festlegung der Vorgaben für die Behandlung (§ 11 ElektroG) und der Verwertungs- bzw. Recyclingquoten (§ 12 ElektroG) wird eine für alle Entsorgungsbetriebe gleichermaßen verbindliche Meßlatte eingeführt. Unter dem Stichwort der sog. "geteilten Produktverantwortung" findet insbesondere über den § 9 ElektroG eine neue Aufgabenteilung zwischen Herstellern und entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften für EAG aus privaten Haushaltungen statt.

Dr. Clemens Pues schildert in seinem Beitrag die weitreichenden Konsequenzen, die diese Regelung für Aufbereitungsbetriebe haben wird:

Umsetzungsstrategien_bei_Aufbereitungsbetrieben.pdf (65 kB)


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