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23.08.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

TASi 2005: Ablagerungsverbot mit massiven Folgen

„Das konsequente Aus für nicht TASi-gerechte Deponien ist eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre für die Entsorgungsindustrie“, kommentierte Rolf Willeke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied die ersten Konsequenzen, die sich im Mitgliederkreis abzeichnen. Auch wenn sich die 700 Unternehmen der BDSV seit vielen Jahren intensiv darauf vorbereitet hätten, wären einzelne trotzdem „eiskalt„ erwischt worden. Manchen Unternehmen würden die Restabfälle trotz bestehender Kontingente nicht mehr abgenommen, andere Unternehmen hätten Probleme, heizwertreiche Fraktionen in Kraft- oder Zementwerken unterzubringen, obgleich hier Zusagen vorgelegen hätten. Das Abweichen von bestehenden Umweltstandards wäre lange Zeit ein Tabuthema unter den Umweltministern gewesen. Ob die Äußerungen der niedersächsischen Landesregierung hierzu Anfang der Woche einen Schub von Fristverlängerungen für TASI-gerechte Deponien auslösen würde, könne innerhalb des BDSV noch nicht eingeschätzt werden.

Um den absoluten Entsorgungsnotstand, der nach den Ferien drohen solle, aufzuhalten, erwartet die BDSV, dass sich die Landesumweltminister innerhalb der LAGA über die aktuelle Situation gegenseitig schnellstmöglich informieren. „Transparenz und Offenheit ist jetzt oberstes Gebot,“ sagte Willeke. Welche Lösungsmöglichkeiten auf der Grundlage aktuellen Rechts möglich sind, werde nicht nur vom Bundesumweltministerium offen propagiert. Jedenfalls seien Kooperationen länderübergreifend notwendig, auch die Genehmigung befristeter Exporte in umweltgerechte ausländische Anlagen sei überlegenswert. Ob allerdings die Zwischenlagerung eine befriedigende und ökonomisch tragfähige Lösung darstellen kann, werde aus dem Mitgliederkreis bezweifelt. Vielmehr erwartet die BDSV, dass sich die Kraftwerke noch mehr für die Verbrennung heizwertreicher Fraktionen öffnen, um auch eine energetische Verwertungsmöglichkeit für die Shredderleichtfraktion aus Altfahrzeugen zu haben. „Für die Quotenerfüllung der Altfahrzeugverordnung sind mehrere Wege machbar und sinnvoll. Für die stoffliche Verwertung gibt es Verfahren im Mitgliederkreis, energetische Prozesse sind derzeit wegen der Kapazitätsauslastung nur in beschränktem Umfang zugänglich,“ erläuterte Willeke die angespannte Entsorgungssituation.

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BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunter-nehmen e.V., Düsseldorf

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