08.08.2003 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (www.hmulv.hessen.de) hat am 5.8.2003 die Landbell AG (www.landbell.de) als zweites duales System in Hessen zugelassen. Wie Umweltminister Dietzel in einer Pressekonferenz in Wiesbaden sichtlich erleichtert erklärte, wurde der hierzu notwendige Feststellungsbescheid der Landbell AG am Vormittag übergeben. Damit wurde das jahrelange Tauziehen zwischen der DSD AG (www.gruener-punkt.de) und der Landbell AG beendet, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die Feststellung wurde möglich, nachdem die Landbell AG zuvor alle, in der Verpackungsverordnung festgelegten Voraussetzungen für eine Zulassung als duales System erfüllt hatte. So haben 29 hessische Kommunen in so genannten Abstimmungserklärungen ihr Einverständnis zum Landbell-System erteilt. Alle für die DSD AG in Hessen tätigen Entsorger haben sich vertraglich verpflichtet, auch die von der Landbell AG lizenzierten Verpackungsabfälle einzusammeln. Als dritte Voraussetzung hat die Landbell AG die notwendigen Verwertungskapazitäten für die eingesammelten Abfälle nachgewiesen. Vor der Zulassungsentscheidung waren allerdings nicht unerhebliche Bedenken der DSD AG auszuräumen, die diese als Verfahrensbeteiligte in der Anhörung zu dem Bescheidsentwurf vorgetragen hatte. Diese Bedenken betrafen sowohl die Mitbenutzung des von der DSD AG eingerichteten Erfassungssystems als auch den von der Landbell AG beantragten Sofortvollzug des Feststellungsbescheides. In beiden Fällen konnten die vorgetragenen Bedenken nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung entkräftet werden. Minister Dietzel erwartet nun, dass die DSD AG den Bescheid nicht beklagen wird. So habe er im Vorfeld der Entscheidung mehrfach das Gespräch mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der DSD AG gesucht und dabei gegenüber Herrn Repnik versichert, dass das Umweltministerium seine Entscheidung mit großer Sorgfalt vorbereite und hierbei streng auf die Einhaltung der in der Verpackungsverordnung getroffenen Regelungen achte. Angesichts der zweifelsfreien abfallrechtlichen Begründung dieser Entscheidung werde die DSD AG die Zulassung wohl akzeptieren. Anfang Juni hatte die Mainzer Landbell AG wesentliche bis dahin noch ausstehende Antragsunterlagen zur Erfüllung der verpackungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegt. Die durch das Bundesrecht zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Systemanerkennung stellen eine hohe Hürde dar. Insoweit konnte die Landbell AG erst nach langwierigen Verhandlungen mit den betroffenen Firmen der Entsorgungswirtschaft und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Hessen die für eine Anerkennung erforderlichen Verträge und Abstimmungserklärungen beibringen. Konzeptionell will die Landbell AG den gelben Sack, der im Auftrag der DSD AG zum Einsammeln der Verpackungen eingesetzt wird, mitbenutzen. Damit wird das ursprüngliche „Landbell-Konzept“ nicht weiter verfolgt, wonach kleinere Kunststoffverpackungen zusammen mit dem Restmüll und die übrigen bei ihr lizenzierten Verpackungen mit eigenen Erfassungseinrichtungen (blauer Kunststoff-Mono-Sack; Sammel-Container; Wertstoffhöfe) eingesammelt werden sollten. Diesem Konzept steht der Beschluss des VGH Kassel vom 20. August 1999 entgegen, der die Erfassung von Verpackungsabfällen in der Restmülltonne als Verstoß gegen die Regelungen der Verpackungsverordnung und damit als rechtswidrig bewertet hatte. |
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden
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