06.11.2013, 06:02 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
Die Europäische Kommission hat Anfang der Woche einen Vorschlag angenommen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich demnach für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, u.a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen. Tragetaschen aus leichtem Kunststoff werden häufig nur einmal verwendet, können in der Umwelt jedoch mehrere hundert Jahre fortbestehen, oft als schädliche, mikroskopisch kleine Partikel, die bekanntermaßen die Meeresfauna und -flora gefährden. Umwelt-Kommissar Janez Potočnik sagte hierzu: „Wir treffen Maßnahmen, um ein sehr ernstes und gut sichtbares Umweltproblem zu lösen. Jedes Jahr landen in Europa mehr als 8 Milliarden Plastiktüten auf dem Müll und verursachen enorme Umweltschäden. Einige Mitgliedstaaten waren bei der Reduzierung des Verbrauchs an Kunststofftaschen bereits sehr erfolgreich. Wenn andere Mitgliedstaaten folgen, könnten wir den derzeitigen Verbrauch insgesamt um bis zu 80 % verringern.“ Aus technischer Sicht werden mit dem Vorschlag zwei wichtige Elemente der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle geändert. Zum einen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron reduziert wird, da diese seltener wiederverwendet werden als Kunststofftaschen aus stärkerem Material und daher öfter weggeworfen werden. Zum anderen können diese Maßnahmen den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente einschließen, wie Abgaben, nationale Reduktionsziele und Marktbeschränkungen (wobei die Vorschriften des Binnenmarkts gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu beachten sind). Die hohen Reduzierungsraten, die in einigen EU-Mitgliedstaaten durch die Einführung von Abgaben und sonstigen Maßnahmen erreicht werden konnten, zeigen aus Sicht der Kommission, dass sich durch effiziente Maßnahmen auch Ergebnisse erzielen lassen. Der Vorschlag resultiert aus Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten und aus den an die Kommission gerichteten Aufforderungen von EU-Umweltministern, den Handlungsspielraum auf EU-Ebene einzuschätzen. Er ist demnach die Folge ausführlicher öffentlicher Konsultationen, die zeigten, dass eine EU-weite Initiative in diesem Bereich mit einer breiten Unterstützung rechnen kann. Zum Hintergrund Die Eigenschaften, die zum kommerziellen Erfolg der Kunststofftüten führen – ihr geringes Gewicht und ihre Abbauresistenz –, haben auch zu ihrer Verbreitung in der Umwelt beigetragen. Sie werden aus Sicht der Kommission nicht der Abfallbewirtschaftung zugeführt und häufen sich in der Umwelt an, insbesondere in den Meeren. Weggeworfene Kunststofftragetaschen können noch Hunderte von Jahren überdauern. Abfälle in den Meeren, die eine Gefahr für marine Ökosysteme und Lebewesen wie Fische und Vögel darstellen, werden mehr und mehr als wichtige globale Herausforderung angesehen. Es liegen auch Indizien für eine Ansammlung von Abfällen in den europäischen Meeren vor. Im Jahr 2010 wurden in der EU schätzungsweise 98,6 Mrd. Kunststofftragetaschen in den Verkehr gebracht, d.h. jeder EU-Bürger verbraucht 198 Kunststofftragetaschen pro Jahr. Diese fast 100 Mrd. Taschen waren zum weitaus größten Teil Tragetaschen aus leichtem Kunststoff, die seltener wiederverwendet werden als Kunststofftaschen aus stärkerem Material. Die Verbrauchszahlen (jährlicher Verbrauch von Tragetaschen aus leichtem Kunststoff pro Kopf) sind je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und liegen zwischen geschätzten vier Taschen in Dänemark und Finnland und 466 Taschen in Polen, Portugal und in der Slowakei. Weitere Informationen: www.ec.europa.eu |
Europäische Kommision, Brüssel, Belgien
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