| 28.05.2010 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die Hauptversammlung der UNYLON AG für das Geschäftsjahr 2008 konnte, wie in der außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2009 angekündigt, nach Beendigung der Jahresabschlussprüfung in Hamburg abgehalten werden. Der Jahresabschluss 2008 wurde der Hauptversammlung vorgelegt. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft wurde Entlastung erteilt. Kapitalbeschlüsse wurden nicht gefasst. Die zwischenzeitlich bereits gerichtlich angefochtene Zustimmung der Hauptversammlung vom Dezember 2009 zum Verkauf der Anteile an der UNYLON Polymers GmbH (heute ATT Polymers GmbH, siehe plasticker-News vom 15.5.2010) an die Zakłady Azotowe w Tarnów-Mościce S.A. mit Sitz in Tarnów/Polen (Siehe plasticker-News vom 20.11.2009) wurde nach Ablehnung des Bestätigungsbeschlusses durch die Hauptversammlung aufgehoben. Die rechtliche Bedeutung dieses Beschlusses - insbesondere Ansprüche der UNYLON AG auf Rückübertragung der Anteile an der GmbH - werden derzeit geprüft, heißte es in einer Mitteilung des Unternehmens. Weitere Informationen: www.unylon.com, www.unylon-polymers.de |
Unylon AG, Hamburg
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