02.12.2004 | Lesedauer: ca. 4 Minuten |
Die Kunden und Aktionäre der Duales System Deutschland AG (DSD, www.dsd-ag.de) gewinnen durch die unternehmerische Neuausrichtung und die Öffnung für den Kapitalmarkt in den kommenden zwei Jahren insgesamt rund 970 Millionen Euro. Aufsichtsrat und Vorstand der DSD AG haben ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen und sich heute einstimmig für das Übernahmeangebot des Finanzinvestors Kohlberg Kravis Roberts (KKR) ausgesprochen. Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass die Aktionäre der DSD AG der Umstrukturierung des Unternehmens zustimmen und das Angebot von KKR annehmen. Das Bundeskartellamt hat die DSD AG verpflichtet, die bisher kartellartige Unternehmensstruktur aufzugeben und bis Ende diesen Jahres mindestens 75 Prozent der Aktien an einen neutralen Investor abzugeben, der nicht mit Kreisen verbunden ist, die mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung befasst sind. Das Bundeskartellamt hat verbindlich in Aussicht gestellt, das gegen die DSD AG anhängige Untersagungsverfahren einzustellen, wenn die Vorgaben umgesetzt sind. Aufsichtsrat und Vorstand der DSD AG haben in diesem Zusammenhang folgendes Maßnahmenpaket verabschiedet: Umstellungsprämie An die Nutzer des Grünen Punkts wird eine Prämie von 190 Millionen Euro für die Umstellung ihrer Zeichennutzungsverträge entrichtet, die sich ausschließlich an den Verträgen 2001 bis 2004 orientiert. Die Änderung der Zeichennutzungsverträge ist Voraussetzung dafür, dass die DSD AG künftig Gewinne erwirtschaften darf. Preissenkungen Zugleich werden 75 Millionen Euro für eine außerplanmäßige Preissenkung des Grünen Punkts ab 2006 bereitgestellt. Der Aufsichtsrat hatte bereits bei seiner Sitzung am 28. April 2004 eine planmäßige Preissenkung ab 1. Januar 2005 um durchschnittlich 5,5 Prozent beschlossen, die sich für die kommenden zwei Jahre auf insgesamt etwa 160 Millionen Euro belaufen wird. Damit wird der Markt für die Jahre 2005 und 2006 um insgesamt etwa 235 Millionen Euro entlastet. Rückvergütung Weiter hat der Aufsichtsrat am 11. Oktober 2004 eine Rückvergütung an die Zeichennehmer des Grünen Punkts für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen in Höhe von 160 Millionen Euro beschlossen. Auszahlung der Stillen Gesellschafter Die stillen Gesellschafter der DSD AG aus Handel und Industrie sind in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt bereits gebeten worden, einer vorzeitigen Kündigung der Darlehensverträge zuzustimmen. Einschließlich nachgeholter Zinsen stehen den Darlehensgebern der DSD AG etwa 122 Millionen Euro zu. Übernahmeangebot an die Aktionäre Zusätzlich werden den Anteilseignern der DSD AG für die Übertragung ihrer Aktien insgesamt 260 Millionen Euro geboten. Je Aktienpaket (5 Aktien) wird eine Bietergesellschaft unter Führung von KKR 468.250 Euro zahlen. Der Ausgabepreis der bisher nicht handelbaren Aktie bei Gründung der DSD AG vor 13 Jahren war 512 Euro je Stück. Die Aktionäre erzielen somit rund das 180-fache des ursprünglichen Ausgabepreises, eine im Kapitalmarktvergleich weit überdurchschnittliche Wertentwicklung. Zugleich wird KKR auch eine Wahlmöglichkeit für Aktionäre eröffnen, die im Einklang mit den Vorgaben des Bundeskartellamts weiterhin Anteile an der DSD AG halten wollen. KKR ist eines der erfahrensten Private Equity Häuser weltweit und spezialisiert auf Investitionen in ‚atypische’ Unternehmen. KKR beabsichtigt, die DSD AG nach unternehmerischer Ertüchtigung in drei bis fünf Jahren an die Börse zu führen. Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen Annahme Aufsichtsrat und Vorstand der DSD AG sind davon überzeugt, dass diese Transaktionsstruktur die Vorgaben des Bundeskartellamts zur Öffnung des Gesellschafterkreises marktgerecht umsetzt und den Ansprüchen der Kunden und Anteilseigner der DSD AG in ausgewogener Weise Rechnung trägt. Die Aktionäre der DSD AG erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Übernahmeangebot der von KKR ausschließlich für die Abwicklung der Transaktion gegründeten Bietergesellschaft Deutsche Umweltinvestment AG (DUI). Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen den Aktionären, das Angebot der DUI anzunehmen. Das Konzept zur Neuordnung der DSD AG bedarf der Bestätigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 13. Dezember 2004. Die Transaktion kommt zu Stande, wenn bis zum 23. Dezember 2004 mindestens 95 Prozent der Aktionäre das Angebot angenommen haben, ihre Aktien zu übertragen oder – im Rahmen der durch das Bundeskartellamt gesetzten Grenzen – in Anteile an der DUI umzutauschen. |
Duales System Deutschland AG, Köln
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