| 26.08.2013, 06:02 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat Ende letzter Woche Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Partner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Hamburg, zum Leiter der außerordentlichen Hauptversammlung der Balda AG am 4./5. September bestimmt. Damit wurde einem Antrag des zur Hauptversammlung einladenden Aktionärs Elector GmbH stattgegeben, als Versammlungsleiter eine andere Person als den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke zu bestellen. Die Balda AG hält den Gerichtsbeschluss nach eigenen Angaben zwar für falsch und kann die darin aufgeführten Gründe nicht nachvollziehen. Sie wird aber gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen. Dr. Michael Naschke: „Prof. Dr. Seibt ist ein erfahrener und international hochanerkannter Jurist und Aktienrechtler. Balda hat keine Zweifel, dass er die außerordentliche Hauptversammlung neutral und fachkundig leiten wird. Wichtig ist, dass die Aktionärinnen und Aktionäre auf dieser für Baldas Zukunft so wichtigen Versammlung ihr Stimmrecht wahrnehmen bzw. entsprechende Stimmrechtsweisungen erteilen, damit eine möglichst breite Entscheidungsbasis vorhanden ist.“ Gegenstand der Tagesordnung ist den weiteren Angaben zufolge, den kompletten Aufsichtsrat der Balda AG durch Kandidaten der Elector GmbH, die weniger als 30 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft halte, zu ersetzen. Weitere Informationen: www.balda.de, www.balda-group.com, www.balda-medical-group.com |
Balda AG, Bad Oeynhausen
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