| 10.10.2016, 06:02 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. hat in einer Presseinformation klargestellt: "Die seit dem 1. Oktober 2016 geltende Einstufung von HBCD*-haltigem EPS-Dämmstoffmaterial, das aus Abbruch- und Rückbaumaßnahmen stammt, als gefährlicher Abfall spielt für airpop/EPS-Verpackungen aus Deutschland keine Rolle. Diese airpop/EPS-Verpackungen enthalten kein HBCD, sind zu 100%-lebensmittelecht und damit für den Endverbraucher gänzlich unbedenklich. Damit lassen sich airpop/EPS-Verpackungen auch weiterhin problemlos recyceln oder zur Energiegewinnung thermisch verwerten. Eine Unterscheidung von HBCD-haltigen Dämmstoffen – meist in Form von verschmutzten Bauplatten – und HBCD-freien airpop/EPS-Verpackungen ist für Endanwender und Entsorger leicht möglich: Bei airpop/EPS-Verpackungen handelt es sich in erster Linie um saubere Formteile oder Streifen, die aufgrund ihrer Verpackungsform deutlich erkennbar sind." "Wir begrüßen, dass nun auch Dämmstoffe aus Polystyrol kein HBCD mehr enthalten", so IK-Hauptgeschäftsführer Ulf Kelterborn. "Obwohl airpop/EPS-Verpackungen HBCD-frei sind, konnte doch der falsche Eindruck entstehen, dass EPS-Material allgemein diesen Flammschutz enthalte." Seit dem Jahr 2014 tritt der Werkstoff EPS im Bereich der Verpackungen und Formteile unter dem gemeinsamen europäischen Markennamen airpop auf. Ziel dieser neuen Marke ist es, bessere Synergien auf der europäischen Ebene bei der Aufklärung über den Werkstoff zu erreichen. In Deutschland können Verbraucher airpop/EPS-Verpackungen zur Wiederverwertung bei Sammelstellen und Werkstoffhöfen zurück geben. Kleine Mengen an gebrauchtem airpop werden in vielen Gemeinden über den gelben Sack entsorgt. *Hexabromcyclododecan, kurz HBCD ist ein Flammschutzmittel und wurde u.a. in Dämmstoffen aus Polystyrol für Gebäude eingesetzt. Weitere Informationen: kunststoffverpackungen.de, airpop.de |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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