| 17.01.2007 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Wichtige Informationen unter www.reach.bvse.de Die EU-Chemikalienverordnung REACh betrifft mittelbar und unmittelbar auch die Bereiche Entsorgung und Recycling. Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (www.bvse.de) läßt seine Mitgliedsunternehmen bei der schwierigen Umsetzung dieser komplizierten Richtlinie nicht allein und hat eine Informationsplattform dazu ins Netz gestellt. „Wir haben uns zur Aufgabe gestellt, unsere Mitglieder und die Fachöffentlichkeit kompetent zu informieren, damit die Unternehmen in der Branche den höchst komplexen Anforderungen der neuen REACh-Verordnung gerecht werden können“, erklärte bvse-Präsident Burkhard Landers. Der bvse hat nach eigenen Angaben als erster Verband der Recycling- und Entsorgungsbranche ein REACh-Helpdesk aufgebaut, das unter der Internetadresse www.reach.bvse.de erreichbar ist. Die Inhalte der neuen bvse-Internetseite wurden von dem REACh-Experten Dr. habil. Thomas Probst sorgfältig erarbeitet und werden laufend aktualisiert. Probst: „REACh beschränkt sich letztlich nicht auf das Ausfüllen von online-Formblättern, sondern hier sind zusätzlich Arbeiten zum umweltrelevanten Verhalten der registrierungspflichtigen Produktinhaltsstoffe anzufertigen. Es sind daher von Seiten der Unternehmensführung strategische Überlegungen zur Registrierung und zum Produktmanagement anzustellen. Insbesondere die Unternehmen im Bereich des Recyclings sollten sich daher möglichst frühzeitig auf REACh vorbereiten.“ |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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