| 12.09.2017, 10:21 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. hat den Leitfaden zur Erstellung der Konformitätserklärung gemäß VO (EU) 10/2011 für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoffen im Lebensmittelkontakt neu aufgelegt, aktualisiert und erweitert. Der vom pro-K vorgelegte Leitfaden informiert die Hersteller und Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen kompakt über die Anforderungen zur Erstellung der Konformitätserklärung. Neu aufgenommen wurden in dem Leitfaden Hinweise zum Umgang mit Dual-Use-Stoffen sowie unbeabsichtigt eingebrachten Stoffen (NIAS). „Mit unserem Leitfaden bieten wir Hilfestellungen zur Erstellung einer Konformitätserklärung an“, betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K. Der Leitfaden kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Passend zur Neuauflage des Leitfadens setzt pro-K auch seine Seminarreihe „Lebensmittelkonformität von Mehrwegverpackungen“ weiter fort. Das nächste Seminar unter der Leitung von H.-G. Hock findet am 20. September 2017 in der pro-K Geschäftsstelle in Frankfurt statt. Anmeldungen sind über Gabriele Kögler möglich: Tel. 069/27105-31, gabriele.koegler@pro-kunststoff.de. Weitere Informationen: www.pro-kunststoff.de |
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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