| 11.01.2002 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett im Dezember 2001den Gesetzentwurf zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet. Danach erhalten die Letzthalter künftig das Recht, ihre schrottreifen PKW und leichten Nutzfahrzeuge kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Das gilt für Fahrzeuge, die nach Juli nächsten Jahres auf den Markt kommen, schon ab diesem Zeitpunkt, für bereits heute im Verkehr befindliche Fahrzeuge ab Januar 2007.
Die Bundesrepublik wird als eines der ersten EU-Länder die Brüsseler Altfahrzeugrichtlinie vom September 2000 in deutsches Recht umsetzen. Das neue Gesetz sieht gegenüber den bisher geltenden Regelungen in der Altautoverordnung von 1997 wesentliche Verbesserungen vor. Hersteller und Importeure sind künftig zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben hierzu ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Die sogenannte "wilde Entsorgung" von Altfahrzeugen in Wald und Flur wird infolge der kostenlosen Rückgabemöglichkeit praktisch beendet werden. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten entnommen wurden und die nicht mindestens drei Monate in Deutschland zugelassen waren. Hersteller, Importeure und die Entsorgungswirtschaft haben gemeinsam sicherzustellen, dass ab 2006 mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs verwertet (Verwertungsquote) und mindestens 80 Prozent in den Stoffkreislauf zurückgeführt oder als Gebrauchtteile wiederverwendet (Recyclingquote) werden. Ab 2015 ist die Verwertungsquote auf 95 Prozent, die Recyclingquote auf 85 Prozent zu steigern. Von Juli 2003 an wird es grundsätzlich verboten sein, Fahrzeuge und Bauteile auf den Markt zu bringen, die die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten. Wegen der neuen Rücknahme- und Verwertungspflichten haben Hersteller und Importeure Rückstellungen zu bilden. Ihnen werden im Handelsrecht spezielle Übergangsregelungen eingeräumt, damit die Folgen hinsichtlich der bereits heute im Verkehr befindlichen Fahrzeuge abgemildert werden. Die Rückstellungen sind in der Handelsbilanz in voller Höhe auszuweisen, die Unternehmen können allerdings eine Bilanzierung vornehmen, die im Ergebnis einer Ansammlung in Raten gleichkommt. Die Rückstellungen sind steuerrechtlich anzuerkennen und ratenweise pro Jahr bis 2007 anzusammeln. Damit sind die Voraussetzungen für eine wirtschaftsverträgliche Lösung geschaffen. Im Übrigen wird die Pflicht der Hersteller und Importeure zur kostenlosen Rücknahme dazu führen, dass sie die Entsorgungskosten in die Preise für Neufahrzeuge einbeziehen. Damit werden die Entsorgungskosten eines Fahrzeugs Bestandteil des Wettbewerbs beim Verkauf des Produktes. Es wird für die Fahrzeughersteller wirtschaftlich interessant, Autos zu konstruieren, die sich gut recyceln lassen. Der Gesetzentwurf wurde Bundesrat und Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet. Die EU-Altfahrzeugrichtlinie muss bis zum 21. April 2002 in deutsches Recht umgesetzt sein. |
Bundesumweltministerium, Berlin
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