| 22.03.2013, 06:04 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Für das „Inverkehrbringen“ explosionsgeschützter elektrischer und mechanischer Geräte, Komponenten und Schutzsysteme gilt in Europa seit 2003 das europäische Recht, die Richtlinie 94/9/EG, besser bekannt unter dem Namen Atex-Richtlinie. Die verpflichtet die Anlagenbetreiber, ausschließlich für diese Bereiche konzipierte Maschinen einzusetzen. Er muss nachweisen, dass er nur Geräte betreibt, die speziell für diesen Einsatz geeignet sind und seine Anlage somit sicher ist. Kreyenborg hat sich nach eigenen Angaben schon lange vor Einführung der Atex-Richtlinie mit dem Thema Ex-Schutz auseinandergesetzt. Maschinen und Komponenten seien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Kunststoffindustrie hinsichtlich elektrischer Auslegung und Projektierung ausgerichtet. Seit Inkrafttreten der Richtlinie wurden in Sachen Konstruktion mehr als zehn Jahre Erfahrung gesammelt. Das Lieferprogramm umfasst Siebwechsler, Schmelzepumpen und Polymer-Ventile, die kundenindividuell ausgelegt werden. Kreyenborg stellt den Kunden eine „Atex-Checkliste“ zur Verfügung, die es vereinfache, die Anforderungen an die jeweilige Maschine exakt zu formulieren. Nach Übermittlung der Klassifizierung des explosionsgefährdeten Bereichs durch den Kunden werden in einer Zündquellenanalyse alle notwendigen konstruktiven und instruktiven Maßnahmen ermittelt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermögliche alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Zündgefahren und maximalen Explosionsschutz. Weitere Informationen: www.kreyenborg.com |
Kreyenborg GmbH, Münster
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