| 06.01.2017, 06:06 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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In Russland sind mit dem Jahreswechsel Einschränkungen für die Produktion und den Verkauf von alkoholischen Getränken in Plastikflaschen in Kraft getreten. Gemäß der von der Staatsduma im Juni vergangenen Jahres verabschiedeten Gesetzesnovelle ist nunmehr die Abfüllung und der Vertrieb von alkoholischen Getränken in PET-Gebinden mit mehr als 1,5 Liter Inhalt untersagt. Dem Einzelhandel wurde dabei für den Absatz entsprechender Lagerbestände eine sechsmonatige Frist eingeräumt. Ab dem 1. Juli dieses Jahres ist dann auch im Einzelhandel nur noch der Verkauf von Alkoholika in PET-Flaschen mit max. 1,5 Liter Inhalt erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden von verantwortlichen Einzelpersonen Strafzahlungen in Höhe von jeweils 100.000-200.000 RUB (1.570-3.140 Euro) sowie von Unternehmen Strafen von bis zu 500.000 RUB (7.850 Euro) erhoben. Die Verabschiedung der Gesetzesänderungen hatte sich über zwei Jahre hingezogen. In einem von der Duma bereits im Juni 2014 in erster Lesung verabschiedeten Entwurf war dabei noch ein Verbot von Alkoholika in PET-Gebinden mit mehr als 0,5 Liter vorgesehen. In den folgenden Monaten hatten sich - wenig überraschend - Branchenverbände der Bierproduzenten, der Getränkeindustrie, der Verpackungsmittelhersteller und der Kunststoffindustrie massiv gegen das Vorhaben ausgesprochen. Insbesondere die Brauereien argumentierten, dass die ursprünglich geplanten Beschränkungen de facto einem kompletten Verbot von Bier in PET-Flaschen entsprochen hätten. Später beschloss der Branchenverband der russischen Bierproduzenten SRP dann jedoch einen freiwilligen Verzicht auf die Verwendung von PET-Gebinden mit mehr als 1,5 Liter ab dem 1. Juli 2016. Nach Schätzungen von Branchenexperten entfallen bislang etwa 50 Prozent des Bierabsatzes im russischen Einzelhandel auf Plastikflaschen. Der Anteil der Bierbranche am russischen Markt für PET-Verpackungen liegt bei etwa 30 Prozent. Quelle: nov-ost.info |
Chemie- und Kunststoffbranche, Russland
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