| 11.02.2021, 14:19 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Wie der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. berichtet, sind seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 10/2011 gerade einmal zehn Jahre vergangen und die Hersteller von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt müssen sich demnach aktuell bereits mit der 15. Änderung zur Verordnung auseinandersetzen. Da der Umfang der aktuellen 15. Änderung VO (EU) 1245/2020 wesentlich umfangreicher sei und auch tiefer in die Konformitätsarbeit eingreife, sollen die nun vom pro-K vorgelegten Anmerkungen eine erste Hilfsstellung zur Umsetzung bieten. Eine erste Einschätzung auch deshalb, weil bei einem derart umfangreichen Eingriff, ergänzende Informationen zur Umsetzung durch den Verordnungsgeber zu erwarten seien. „Die jetzt von uns erstellten Anmerkungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sollen aber vorrangig eine erste Leitlinie und Orientierungshilfe bieten“, betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer im pro-K. Weitere vertiefende Informationen sind Bestandteil der Arbeit der pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände, die am 28. April 2021 das nächste Mal zusammenkommt. Darüber hinaus sollen die Änderungen und Folgen der neuen Verordnung 1245/2020 auch in das nächste Seminar zur Konformitätsarbeit für Mehrwegverpackungen und Konsumprodukte am 02. März 2021 unter der Leitung von Dipl.-Ing. Hans-Georg Hock einfließen. Das aktuelle Merkblatt sowie das Anmeldeformular zum Seminar finden sich auf www.pro-kunststoff.de. |
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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