| 12.08.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Seit Anfang August 2008, nachdem die GMP-Verordnung der EU für Werkstoffe mit Lebensmittelkontakt in Kraft getreten ist, bietet die BASF (www.basf.de) in Europa einige neue technische Kunststofftypen speziell für den Kontakt mit Lebensmitteln an. Es handelt sich um Marken im Polyamid-6.6-Sortiment – z.B. Ultramid® A3K FC (unverstärkt) und Ultramid A3EG6 FC – sowie um compoundierte PBT-Marken, darunter das unverstärkte Ultradur® B4520 FC und das glasfaserverstärkte Ultradur B4300 G6 FC. Dazu kommen drei Ultradur-FC-Basispolymere. Die Bezeichnung FC steht für „food contact“ (Lebensmittelkontakt). Wie in der GMP-Verordnung (GMP: Good Manufacturing Practice; deutsch: Gute Herstellpraxis) für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt beschrieben, muss nun ein erweitertes Qualitätssicherungs- und Prozesskontrollsystem vorliegen. Die BASF produziert Kunststoffe, die in den Lebensmittelbereich gehen, bereits seit langem nach höheren Sicherheitsstandards. Durch die neue Regelung muss der Kunststoffhersteller jedoch spezielle Materialien auswählen und zusätzlich qualifizieren sowie noch umfassendere Maßnahmen zur Dokumentation und Qualitätssicherung ergreifen. Die BASF stellt den Kunden die entsprechenden EU-konformen schriftlichen Bestätigungen aus. Die Produktgattungen Ultrason® (PSU, PESU, PPSU) und Ultraform® (POM) haben traditionell Vermarktungsschwerpunkte im Lebensmittelbereich und verfügen ebenfalls über die notwendigen Qualitätsbescheinigungen. Die Neuregelungen der Europäischen Union Am 1. August trat in der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 „Über die gute Herstellpraxis“ (GMP) in Kraft. Sie ist Teil der europäischen Rahmenregulierung zum Kontakt von Bedarfsgegenständen mit Lebensmitteln 1935/2004/EC. Ziel dieser verschiedenen Gesetze und Verordnungen ist es, auf allen Stufen der Lieferketten Verunreinigungen in Lebensmitteln, die den Verbraucher gefährden könnten, zu vermeiden. |
BASF SE, Ludwigshafen
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