| 22.03.2010 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzung im US-Bundesstaat Kalifornien um die Verwendung von vernetzten Polyethylen-Rohren (PEX) für die Versorgung von Privathäusern, Schulen, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden mit Trinkwasser, irritiert die Branche aus Sicht der BGS Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG auch hierzulande. Am 30. Dezember urteilte der Superior Court der Stadt Alameda nahe San Franzisko, dass der Staat bei der ökologischen Beurteilung von PEX-Rohren hinsichtlich der toxikologischen Gefahren beim Transport von Trinkwasser in solchen Kunststoffrohren seiner Verantwortung nicht gerecht geworden sei und forderte eine erneute Prüfung. Das Verfahren geht nun in höhere Instanzen. „PEX ist nicht gleich PEX“ "Wir bedauern sehr, dass die Kontrahenten in dem nun schon seit einigen Jahren andauernden Streit schlicht von PEX sprechen", kommentiert Dr. Andreas Ostrowicki, Geschäftsführer der in Wiehl ansässigen BGS Beta-Gamma-Service. Tatsächlich gebe es unterschiedliche Verfahren, Polyethylen-Rohre (PE) zu vernetzen, um die Eigenschaften des Materials hinsichtlich seiner Temperaturfestigkeit oder Druckbeständigkeit zu verbessern. Auf chemischem Wege geschehe dies etwa durch den Zusatz von Chemikalien während oder nach der Rohrherstellung (PEXa bzw. PEXb). Als physikalisches Verfahren zur Vernetzung von PE-Werkstoffen habe sich die Bestrahlung mit Elektronen etabliert (PEXc). "Es ist klarzustellen, dass sich der Streit in Kalifornien allein auf PEXa-Rohre bezieht", sagt Ostrowicki und erläutert, dass bei deren Herstellung die Molekülstruktur des PE-Rohrmaterials mit einem Peroxid vernetzt wird. "Das hat leider zur Folge, dass es tatsächlich in diesen Rohren zu einer Kontamination des Trinkwassers mit Rückständen aus dieser chemischen Behandlung, zum Beispiel mit Methyltertiär-Butylether (MTBE), kommen kann, wie unter anderem auch aus Untersuchungen am Hygiene-Institut Gelsenkirchen hervorgeht." In Deutschland wurde MTBE nach Auswertung der toxikologischen Daten von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der MAK-und BAT-Werte-Liste (DFG, 2000) der Kategorie 3B zugeordnet. Das heißt, es handelt sich um einen Stoff, für den im Tierversuch Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vorliegen. Demgegenüber sollen strahlenvernetzte PE-Rohre (PEXc) keine derartigen Gefahren aufweisen, denn hierbei werde die Vernetzung der Kunststoffmoleküle auf rein physikalischem Wege durch die Einwirkung beschleunigter Elektronen angeregt. Das Verfahren kommt zur Verbesserung der Werkstoffwerte nicht nur von Polyethylen gänzlich ohne den Zusatz chemischer Vernetzungsmittel aus, und die Produkte unterliegen somit auch nicht der europäischen Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) zum Schutz von Mensch und Umwelt durch die Beschränkung chemischer Stoffe. Der Einsatz von PEXc-Rohren für die Trinkwasserversorgung sei sicher. Weitere Informationen: www.bgs.eu |
BGS Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG, Wiehl
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