| 02.05.2002 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Die mittelständische Entsorgungswirtschaft fordert beim Recycling von Verpackungen und Verpackungsabfällen in Europa weiterhin einen exklusiven 20-prozentigen Anteil von werkstofflichen Recyclingmethoden. Dies erklärte bvse-Vizepräsident (www.bvse.de), Herbert Snell, beim Europäischen Verpackungssymposium 2002 in Ahrensburg. Damit wandte er sich gegen Pläne, bei der Novellierung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle auch chemische Recyclingprozesse in diese Quote aufzunehmen.
„Ansonsten verpasst man eine enorme Chance zur realen Verbesserung im Recyclingsektor“, sagte er. Der Recyclingwirtschaft fehlten dann weiterhin klare Vorgaben durch den Gesetzgeber für den weiteren Ausbau der bisher einzigartig funktionierenden Recyclingmethode „Werkstoffliches Recycling“. Andere Verwertungsverfahren sollten auf den restlichen Anteil von 80 Prozent des Verpackungsabfalls aus Kunststoff ausgerichtet werden und nicht auf die übrigen 20 Prozent, die „perfekt“ auf mechanische Art und Weise wiederverwertet werden können. Das werkstoffliche Recycling habe „bis jetzt“ die bessere Kosteneffizienz und die höhere Energieeinsparung beim Ersatz von Neuware. Nach seiner Meinung sei „auf jeden Fall“ genug Potential für eine höhere Quote für werkstoffliches Recycling vorhanden. „Realistisch gesehen, können wir zur Zeit über zehn Prozent des gesamten Volumens werkstofflich recyceln“, betonte Snell. In den nächsten vier Jahren sei aber ein Ziel von 20 Prozent für werkstoffliches Recycling realistisch und erreichbar. Diese Steigerung könne unter anderem durch die Verbesserung des zu recyklierenden Materials erreicht werden, um so den Anschluss an das werkstoffliche Recycling zu optimieren. Die Branche brauche Investitionssicherheit und deshalb sei ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Ziel für das werkstoffliche Recycling unbedingt erforderlich. Würde chemisches Recycling in die Quote mit einbezogen, werde das Potential des werkstofflichen Recyclings reduziert. Bei der Vorgabe eines separaten Zieles für werkstoffliches Recycling, werde dieser Zweig der Recyclingwirtschaft wachsen. Ein Beispiel seien die PET-Flaschen, die unterstützt durch Projekte der Europäischen Union im Bereich des werkstofflichen Recyclings für die Nahrungsmittelzulassung genehmigt wurden. Somit könne die europäische Kreislaufwirtschaft mit dem Einsatz dieser genehmigten Methoden verstärkt ausgebaut werden - wie in anderen Teilen der Welt bereits praktiziert, so der bvse-Vizepräsident. Im übrigen bringe der neue EU-Richtlinienvorschlag für Verpackungen keine wesentlichen Änderungen. Die neuen Anforderungen stellten für den deutschen Markt keine besondere Herausforderung dar, weil die Verpackungsverordnung bereits hohe Verwertungsquoten enthalte und die deutschen Unternehmen diese übererfüllten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass für Selbstentsorger, Selbstentsorgersysteme und das Duale System „faire Rahmenbedingungen“ geschaffen werden. Dazu gehörten die Transparenz der Entsorgungswege von der Erfassung bis zur Verwertung, die Kennzeichnungspflicht der gewählten Rückführungsalternative auf den Verkaufsverpackungen für alle Hersteller und Abfüller und die plausibel begründete Erfassung von Verpackungen der Selbstentsorger bzw. Selbstentsorgersysteme außerhalb der Rücknahmestellen. „Eine Herausnahme von ökologisch zweifelhaften Verpackungen oder sogenannten Bagatellverpackungen aus der Rücknahmepflicht und die Eingruppierung als Hausmüll ist nicht praktikabel“, erläuterte Snell und forderte die getrennte Ausschreibung der Materialfraktionen, um Quersubventionierungen zu verhindern. |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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