| 12.11.2003 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die deutsche Verpackungsverordnung schreibt feste Quoten für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen und die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen vor. Die Sachverständigen der Dekra Umwelt GmbH (www.dekra.com) unterstützen ihre Kunden mit entsprechenden Prüfungen bei dem Nachweis, dass die Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung eingehalten werden. Diese Dienstleistung ist genau so international wie das gesamte Recyclinggeschäft. Im Auftrag eines deutschen Entsorgungsunternehmens hat die Dekra Umwelt GmbH gerade mehrere Recyclinganlagen in China überprüft. "Beim Kunststoffrecycling spielt China eine wichtige Rolle“, erklärt Dr. Gerhard Nagel, Teamleiter Integrierte Managementsysteme und Umweltgutachter bei der Dekra. "Das ist kein ,Mülltourismus´“, betont der Umwelt-Mann, "denn auch dort muss für eine erfolgreiche Zertifizierung nachgewiesen werden, dass eine sinnvolle werkstoffliche Verwertung stattfindet und dass entsprechende Wiederverwertungsquoten erfüllt werden.“ Die Dekra Umwelt GmbH bietet diese Dienstleistung nicht nur in China an. "Wir unterstützen unsere Kunden überall dort, wo die Einhaltung der Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen nachgewiesen werden muss“, betont Dr. Nagel. Das gilt nicht nur für die Prüfung der Rücknahme- und Wiederverwertungsquoten nach § 6 der Verpackungsverordnung, sondern auch für die Überprüfung und Zertifizierung von kompletten Recyclinganlagen. |
Dekra Umwelt GmbH, Stuttgart
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