| 28.07.2026, 07:35 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Das Amtsgericht Siegen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Karl Hess GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Kunststofftechnik und des Werkzeugbaus mit Sitz in Neunkirchen im Kreis Siegen-Wittgenstein, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen 25 IN 197/26). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis aus Solingen bestellt. Die gerichtliche Anordnung trat am 27. Juli 2026 um 6.54 Uhr in Kraft. Verfügungen der Karl Hess GmbH & Co. KG über Gegenstände ihres Vermögens sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Nummer 2 der Insolvenzordnung. Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, kann über das Vermögen des Unternehmens jedoch nicht mehr uneingeschränkt verfügen. Zugleich hat das Gericht den Schuldnern des Unternehmens untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Karl Hess GmbH & Co. KG zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Geschäftspartner und andere Drittschuldner müssen Zahlungen daher unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung abwickeln. Darüber hinaus sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen vorläufig untersagt. Dies betrifft auch die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen. Die Karl Hess GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen unter der Handelsregisternummer HRA 5022 eingetragen und hat ihren Sitz in der Benzstraße 13 in 57290 Neunkirchen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Heß Beteiligungs GmbH mit Sitz in Burbach, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Reinhard Felix Pfendtner. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen. Das Gericht prüft im weiteren Verlauf insbesondere, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Über die Karl Hess GmbH & Co. KG Die Karl Hess GmbH & Co. KG ist ein traditionsreicher Hersteller technischer Kunststoffteile mit Aktivitäten in der Kunststofftechnik, Produktentwicklung und im Werkzeugbau. Die Ursprünge des Unternehmens reichen nach eigenen Angaben in die 1950er-Jahre zurück. Gegründet wurde der Betrieb von Karl Hess am Standort Burbach-Wahlbach, zunächst mit der Herstellung von Kunststoffbehältern, technischen Spritzgussteilen und Komponenten für Haushaltsgeräte. In den folgenden Jahrzehnten erweiterte das Unternehmen seine Fertigungskapazitäten und baute einen eigenen Werkzeugbau auf. Seit den 1990er-Jahren entwickelte sich die Automobilindustrie zu einem wichtigen Absatzmarkt. In den 2000er-Jahren positionierte sich Karl Hess als Direktzulieferer der Automobilbranche. Durch die Übernahme der Gräb Kunststofftechnik kam ein weiterer Produktionsstandort in Neunkirchen hinzu. 2015 wurde das Unternehmen an die PVL-Gruppe verkauft. Nach einem Management-Buy-out durch Dr. Reinhard Pfendtner ist Karl Hess seit 2024 wieder eigenständig und inhabergeführt. Neben den deutschen Standorten in Burbach und Neunkirchen gehört nach Unternehmensangaben auch ein Werk im tschechischen Pilsen zur Gruppe. Unter der Marke „Hess plastics“ richtet sich das Unternehmen als Entwicklungs- und Fertigungspartner an Kunden aus der Automobilindustrie und weiteren Industriezweigen. Weitere Informationen: www.hess-plastics.com, www.ag-siegen.nrw.de |
Karl Hess GmbH & Co. KG, Neunkirchen
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