| 10.06.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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„Am 29. Mai haben wir von unserem Sachverständigen die Bescheinigung bekommen, dass wir nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung die Pflichten als Beauftragter Dritter nach § 11 wahrnehmen dürfen“, sagte Wolfgang Steube, Geschäftsführer der PARTSLIFE GmbH, Branchenlösung des freien Kfz-Teilemarktes. Die Genehmigung bezieht sich auf die Umsetzung von § 6 Abs. 2 VerpackV im Automotive Markt, was einer Selbstentsorgerlösung entspricht. Bereits seit 2001 ist PARTSLIFE (www.partslife.de) als beauftragter Dritter gemäß § 11 der VerpackV tätig. So wurden seitdem seitens PARTSLIFE für über 60 Systempartner die Pflichten der VerpackV wahrgenommen. PARTSLIFE lizenziert die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen aus dem Automotive-Bereich und entsorgt das Verpackungsmaterial bei Werkstätten, Tankstellen und Waschstraßen. Insgesamt wurden von mehr als 2000 Anfallstellen aus den Bereichen Werkstätten, Tankstellen, Waschstraßen und KFZ-Teile-Handel kostenlos Verkaufsverpackungen zurückgenommen und verwertet. Aufgrund der vorhandenen Lizenznehmer- und der Anfallstellenstruktur hat PARTSLIFE deshalb ein geschlossenes Branchenkonzept aufgebaut und kann nun von diesen umfangreichen Erfahrungen profitieren. Das Konzept ist offen für weitere Unternehmen der Kfz-Branche, die Verpackungen in Verkehr bringen und offen für die Übernahme von Verpackungen an weiteren, dem Endverbraucher gleichgestellten Anfallstellen. Hierzu Wolfgang Steube: „Wir werden mit unserer Branchenlösung sicher noch mehr Unternehmen gewinnen können, dies schafft für alle Beteiligte erhebliche Synergieeffekte. Und „Kfz“ sind, neben PKW und NKW, alle Fahrzeuge die sich bewegen, wie Bau-, Land- und Industriemaschinen mit entsprechenden Werkstattnetzen.“ Die Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist für die teilnehmenden Anfallstellen kostenlos. Über PARTSLIFE Im PARTSLIFE-Verbund befinden sich zurzeit 54 namhafte Unternehmen aus dem unabhängigen Aftermarkt. Sie vertreten insgesamt 67 starke Marken. Durch den Beitritt zum Entsorgungskonzept können Großhandel und Werkstätten sicher sein, dass die Produkte der im Branchenkonzept aufgeführten Unternehmen nach den gesetzlichen Normen und Richtlinien entsorgt werden. |
PARTSLIFE GmbH, Neu-Isenburg
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