| 07.06.2013, 06:04 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat mit Beschluss vom 5. Juni 2013 dem Antrag des Aktionärs Elector GmbH stattgegeben, eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu dürfen. Gegenstand der Hauptversammlung soll die vollständige Neubesetzung des dreiköpfigen Aufsichtsrates der Gesellschaft mit Kandidaten der Elector GmbH sein (siehe auch plasticker-News vom 4.6.2013). Den weitergehenden Antrag des Aktionärs, dass das Gericht einen Leiter der außerordentlichen Hauptversammlung bestimmen soll, wies das Gericht jedoch ab. Damit wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke als Versammlungsleiter bestätigt. Die Gesellschaft hat angesichts der ohnehin im Herbst stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, in der die Tagesordnungspunkte ohne zusätzlichen Kostenaufwand abgehandelt werden könnten, Beschwerde gegen den Beschluss angekündigt. Darüber hinaus wird sie den Antrag stellen, die Vollziehbarkeit des Beschlusses auszusetzen. Für die Organisation der außerordentlichen Hauptversammlung, etwa Ort und Tag, ist der einberufende Aktionär verantwortlich. Die Kosten muss die Gesellschaft tragen. |
Balda AG, Bad Oeynhausen
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