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07.12.2006 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

BKV: Marktwirtschaftliche Lösungen bei Novelle der Verpackungsverordnung erhalten

Kunststoffindustrie nimmt Stellung zum BMU-Arbeitsentwurf

Die Beteiligungs- und Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH (BKV, www.bkv-gmbh.de), die Plattform für Kunststoff und Verwertung der deutschen Kunststoffindustrie, unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesumweltministeriums (BMU), mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen zu sichern. Bei der Erfassung, Rücknahme und Verwertung von typischen Industrie- und Gewerbeverpackungen hat sich in der Vergangenheit ein effizient funktionierender Markt herausgebildet. Die BKV appelliert an die Bundesregierung und den Gesetzgeber, die marktwirtschaftlichen Lösungen zu erhalten. Im BMU-Arbeitspapier vom 20. Oktober 2006 zur Novelle der Verpackungsverordnung kommt die Möglichkeit der Sonderregelungen für industrielle und gewerbliche Verpackungen nicht mehr vor. Diese Änderung sowie die Einführung von Vollständigkeitserklärungen oder Quotenregelungen für industrielle und gewerbliche Verpackungen würden bewährte Strukturen grundlos aufbrechen und die beteiligten Unternehmen erheblich belasten, ohne einen ökologischen oder ökonomischen Mehrwert zu schaffen.

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Im Einzelnen plädiert die BKV für:

1. Die Beibehaltung der marktwirtschaftlichen Lösung für industrielle und gewerbliche Verpackungen. Ort der Rückgabe und Kosten können nach der geltenden Fassung für diese Verpackungen gesondert geregelt werden. Diese Möglichkeit wurde im Arbeitsentwurf ersatzlos gestrichen. In der Konsequenz würde damit eine Holpflicht für Vertreiber bei der Rücknahme industrieller und gewerblicher Verpackungen eingeführt. Effiziente und bewährte Rücknahme- und Verwertungsstrukturen würden damit ausgehebelt werden.

2. Den Verzicht auf eine Vollständigkeitserklärung für industrielle und gewerbliche Verkaufsverpackungen. Eine Vollständigkeitserklärung würde zu keinem Anstieg der Verwertung und keinem Erkenntnisgewinn für den Vollzug der Verpackungsverordnung in diesem Bereich führen, aber die Vertreiber mit erheblichen zusätzlichen Kosten und Aufwand belasten. Industrieverpackungen werden häufig offenen Mehrwegsystemen oder innerbetrieblich einem Zweitnutzen zugeführt, was zur Reduzierung der benötigten Packmittel beiträgt. Von daher können Hersteller und Vertreiber die Industriepackmittel in aller Regel nur bis zum ersten Kundennachverfolgen.

3. Den Verzicht auf eine Verwertungsquote für industrielle und gewerbliche Verkaufsverpackungen. Die Einführung von Quoten würde in diesem Bereich keinen ökologischen Zusatznutzen bringen. Im Gegenteil könnten Quoten sogar ökologisch kontraproduktiv wirken, wenn zugunsten der Quotenerfüllung offene Mehrwegsysteme zurückgedrängt würden und Zweit- und Drittnutzen von Verpackungen wegfielen. Dies würde zu einem höheren Ressourcenverbrauch führen.

Die deutsche Kunststoffindustrie steht auch über ihre Verbände für Rückfragen zur Verfügung.

Anlage: Stellungnahme im Wortlaut zum Arbeitsentwurf des BMU vom 20. Oktober 2006 zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung (pdf, 20 kB)

BKV Beteiligungs- und Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

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