| 16.07.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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EU-Verordnung für grün gelistete Abfälle in Nicht-OECD-Staaten wird teilweise nicht vollzogen /bvse-Vorschlag wurde von Bundesregierung aufgegriffen Zur Empfehlung des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de) vom letzten Freitag, die EU-Verordnung 801/2007 für den Export grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten in wesentlichen Punkten für einen Übergangszeitraum bis zum 15. Oktober 2007 nicht zu vollziehen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (www.bvse.de), Eric Rehbock: „Das Bundesumweltministerium hat schnell und richtig auf unsere Forderung reagiert. Nachdem auch andere EU-Mitgliedstaaten die Anwendung der neuen EU-Verordnung ausgesetzt hatten, wäre es ansonsten zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil deutscher Unternehmen gekommen. Es konnte nicht länger hingenommen werden, dass schwere Fehler der EU-Kommission auf dem Rücken der Recycling- und Entsorgungsbranche ausgetragen werden. Schon jetzt sind Schäden in Millionenhöhe entstanden. Wir fordern die EU-Kommission auf, für die Zukunft solches Fehlverhalten auszuschließen. Hier wurde mit heißer Nadel eine Verordnung gestrickt, die Unternehmen in ganz Europa in große wirtschaftliche Bedrängnis gebracht hat. Besonders gravierend erscheint uns, dass offensichtlich im Wissen um die Fehlerhaftigkeit der EU-Verordnung diese trotzdem in Kraft gesetzt wurde. Wir fordern die Parlamentarier, insbesondere den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebenssicherheit, aber auch den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, auf, die Vorgänge um die Inkraftsetzung dieser Verordnung lückenlos aufzuklären.“ Damit ist insbesondere bei Kunststoffen der in der Verordnung weitgehend untersagte Export nach China wieder möglich. |
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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