08.12.2003 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Die Landbell AG (www.landbell.de), seit 5. August 2003 Konkurrent der Duales System Deutschland AG (www.gruener-punkt.de), ist nach Hessen jetzt auch in der Hansestadt Hamburg als Systembetreiber für das Erfassen und Verwerten von Verkaufsverpackungen zugelassen. Die Hamburger Behörde für Umwelt und Gesundheit hat dem Unternehmen am 26. November den dafür notwendigen Feststellungsbescheid erteilt. Damit vergrößert Landbell das Marktpotenzial als zweites Duales System auf knapp zehn Prozent. Die Genehmigung basiert auf der Verpackungsverordnung. Demnach sind Industrie und Handel verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verpackungen beim Endverbraucher wieder einzusammeln und der Verwertung zuzuführen. Durch eine Zusammenarbeit mit Landbell können sich die Unternehmen von dieser Rücknahmepflicht befreien. Der Startschuss für den von der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt seit langem geforderten Wettbewerb in der Verpackungsentsorgung und -verwertung fiel am 5. August 2003 mit der Feststellung von Landbell in Hessen. Seit diesem Zeitpunkt agiert Landbell als Wettbewerberder Duales System Deutschland im Markt. Die Zusammenarbeit mit Handel, Industrie und verarbeitendem Gewerbe regeln so genannte Freistellungsverträge, durch die die Unternehmen ihre Erfassungs- und Verwertungspflicht auf Landbell übertragen. Dies betrifft zunächst den Anteil der Verpackungen, der prozentual dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer entspricht, in denen Landbell zugelassen ist. Dies sind mit Hessen und Hamburg 9,47 Prozent aller Verpackungstonnagen. Durch die anstehenden Zulassungen in weiteren Bundesländern wird sich der Verantwortungsbereich von Landbell bis hin zur flächendeckenden Marktbearbeitung sukzessive ausweiten. Für die Endverbraucher ändert sich nichts. Landbell nutzt die bestehenden Erfassungssysteme mit. Eine besondere Kennzeichnung der Sammeleinrichtungen oder der lizenzierten Verpackungen ist nach einer Entscheidung der EU-Kommission nicht erforderlich. |
Landbell AG, Mainz
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