| 05.02.2009 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Seit Wochen verschicken Kunden an ihre Packmittellieferanten Informationsschreiben zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Darin werden diese zur Lizenzierung aller gelieferten Verpackungen aufgefordert, ohne dass dabei der tatsächliche Inhalt der Verordnung näher erläutert werde. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (www.kunststoffverpackungen.de) stellt hierzu nochmals fest, dass diese Aufforderungen nicht den Vorgaben der Verpackungsverordnung entsprechen. Gemäß der Novelle der Verpackungsverordnung sei das Unternehmen, das die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringe, zur Lizenzierung einer Verkaufsverpackung verpflichtet. Dies sei in der Regel nicht der Verpackungslieferant, sondern der Abfüller beziehungsweise Abpacker. Die verbreiteten Falschinformationen haben demnach bereits zu erheblichen Missverständnissen und Verunsicherungen auf der Lieferantenseite geführt. Aus Sicht von IK-Hauptgeschäftsführer Ulf Kelterborn laufen Verpackungslieferanten, die auf Drängen ihrer Kunden unbefüllte Verpackungen lizenzieren, sogar Gefahr, hierfür rechtlich belangt zu werden. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. steht gerne für weitere Fragen in dieser Angelegenheit zur Verfügung. |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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