- die nächste Etappe der Produktverantwortung
Am 24.03.2006 sind die entscheidenden Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Damit kamen auf die betroffenen Kreise (Hersteller, Entsorger etc.) eine Vielzahl von neuen Aufgaben z.B. zur Kennzeichnungs- und Bereitstellungspflicht zu. Nach 1,5 Jahren ElektroG sollte alles geregelt sein, doch in der Praxis gibt es noch viele ungeklärte Frage- und Problemstellungen zur aktuellen Umsetzung, zu ersten Urteilen zum ElektroG und zur Realisierung des Quotenmonitoring. Weitere Fragen betreffen innovative Recyclingtechniken, die praktische Umsetzung der „geteilten Produktverantwortung“ und die Einhaltung der RoHS-Konformität.
Nach langen, kontroversen Diskussionen wurde am 30.12.2006 die europäische REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisieren von Chemikalien) - Verordnung zur Neuregelung des Chemikalienrechtes veröffentlicht, die am 1.6.2007 in Kraft treten wird. Betroffene Betriebe werden in Zukunft darlegen müssen, dass Ihre Produkte sicher zu handhaben sind, und weder die Gesundheit der Menschen noch die Umwelt belasten. Auch die EUP-Richtlinie (Energy Using Products) vom 6.7.2005 wird für die Hersteller von Elektr(onisch)en Geräten weitere Produktverantwortung mit sich bringen. Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Ihre nationale Umsetzung ist für 2007 vorgesehen.
Die Umsetzung der neuen Regelungen stellen die betroffenen Betriebe vor neuen Anforderungen. Daher ist es unbedingt erforderlich, die Herstellung und Entsorgung von elektr(on)ischen Geräten den veränderten Randbedingungen anzupassen. Dazu sind Erfahrungsberichte, Hilfestellungen oder Handlungsempfehlungen notwendig. Die Tagung soll einen Beitrag zur Erörterung der zuvor angesprochenen Problemkreise leisten.
(Description according to organiser information)