| 23.02.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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ZVEI und BITKOM: Zeit bis März 2006 zum Aufbau der operativen Rücknahmemöglichkeiten und -systeme dringend erforderlich „Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundesrates, die Verantwortung für die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bei den Kommunen zu belassen. Die jetzt bestätigte getrennte Verantwortung für Sammlung und Entsorgung der Altgeräte ist eine geeignete Basis für die Industrie, das neue Elektro-Gesetz umzusetzen“, erklärte Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des ZVEI-/BITKOM-Vorstandskreises Elektro- und Elektronik-Altgeräte anlässlich der heutigen Schlussabstimmung des Deutschen Bundesrates zum Elektro-Gesetz. Als unverzichtbare Voraussetzung für eine Realisierung der Entsorgung bezeichnete Kamp, dass die Entsorgungsverpflichtung nun voraussichtlich erst im März 2006 (zwölf Monate nach der Verkündung des Gesetzes) beginnt und nicht schon am 13. August dieses Jahres: „Obwohl die Hersteller unter anderem mit der Gründung des Elektro-Altgeräte-Registers EAR bereits sehr weit in Vorlage getreten sind, brauchen sie dringend diese Zeit, um die operativen Rücknahmemöglichkeiten und systeme aufzubauen.“ Kritisch sieht Kamp die den Kommunen eingeräumte Möglichkeit, je nach Lage der Rohstoffmärkte kurzfristig entscheiden zu können, ob sie Altgeräte durch die Hersteller entsorgen lassen oder diese selbst gewinnbringend an Schrotthändler weiterverkaufen wollen. Durch dieses „Rosinenpicken“ seien Qualität und Menge des Abfalls für die von den Herstellern beauftragten Entsorger nicht mehr planbar. Gleichermaßen problematisch ist nach Einschätzung der Industrie die Regelung, nur noch fünf Sammelbehälter vorzusehen. Dies habe zur Folge, dass unterschiedliche Geräte zusammengeworfen werden. Eine hochwertige Verwertung werde dadurch erschwert und der Anreiz für eine recyclinggerechte Konstruktion der Geräte herabgesetzt. Kamp bekräftigt: „Diese Regelungen verringern den Umweltschutz und treiben die Kosten für die Hersteller in die Höhe.“ |
ZVEI e.V. / BITKOM e.V., Frankfurt
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