| 07.12.2011, 14:24 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Compliance-Themen gewinnen gerade für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Risiken, die Unternehmen durch unterlassene Compliance-Maßnahmen eingehen, reichen mittlerweile von Imageschäden über existenzbedrohende Schadenersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Im Oktober hat der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) seinen Verhaltenskodex für Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie vorgelegt, mit dem ein Beitrag zur Corporate Social Responsibility (CSR) geleistet wird und die Haftung für Unternehmer und Geschäftsführer erheblich verringert werden kann. Der GKV-Verhaltenkodex integriert sowohl Compliance-Vorgaben als auch ethische und soziale Grundsätze. Mehr als 50 Unternehmen sind dem Verhaltenskodex bereits beigetreten. Zu Beginn dieser Woche konnte die Bischof + Klein GmbH & Co. KG in Lengerich das Mitgliedszertifikat entgegennehmen. GKV-Geschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt und Ulf Kelterborn, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und im GKV zuständig für den Geschäftsbereich Recht, überreichten am 05. Dezember 2011 das Zertifikat an Dr. Volker Pfennig, Geschäftsführer von Bischof + Klein, und den Leiter des Qualitätsmanagements, Dr. Kai Dormann. Die EBK Kunststoffe GmbH in Köln hat sich als erstes Unternehmen dem Kodex angeschlossen. Aus diesem Anlass wurde das Mitgliedszertifikat bereits am 16. November dem Geschäftsführenden Gesellschafter Udo Collet, Vorstandsmitglied des GKV und Vizepräsident der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, und seinem Sohn Claus Collet überreicht. Mitglied des GKV-Verhaltenskodex können Mitgliedsunternehmen der GKV-Trägerverbände AVK, IK, pro-K und TecPart werden. Weitere Informationen: www.gkv.de |
Gesamtverband kunststoffverarbeitende Industrie e.V., Frankfurt a.M.
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