| 05.08.2013, 06:12 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die zweite Phase der REACH-Registrierung ist abgeschlossen. Bis Mai 2018 müssen in der dritten und letzten Phase der REACH-Registrierung alle Stoffe mit einer Jahresproduktion zwischen einer und zehn Tonnen von Herstellern oder Importeuren registriert werden. Danach darf der betreffende Stoff ohne Registrierung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Hersteller von Masterbatches sind gemäß der REACH-Verordnung nachgeschaltete Anwender. Sie beobachten bereits heute Veränderungen in der Rohstoffverfügbarkeit. Einige Stoffe (z. B. Farbmittel, Additive) werden aufgrund aktueller Analysedaten neu eingestuft, so dass sie zum Teil nur mit Dosierungsbeschränkungen oder nur noch in bestimmten Anwendungen einsetzbar sind. Kommt es zu einer Listung als SVHC-Stoff (Substance of Very High Concern), besteht sogar die Möglichkeit, dass der Stoff über kurz oder lang überhaupt nicht mehr eingesetzt werden darf. Die Mitglieder des Masterbatch Verbandes befürchten, dass unter den Stoffen mit kleineren Produktionsmengen noch weitere Rohstoffe (Farbmittel und Additive) aus den genannten Gründen wegfallen könnten. Bis Mai 2018 wird mit einer Verschärfung der Situation gerechnet, auch wenn die Mitglieder des Masterbatch Verbandes darum bemüht seien, eventuell dadurch entstehende Sortimentslücken zu schließen. Dennoch - derartige Umstellungen benötigen Zeit. Wie die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt hätten, würden neue Analysedaten zu gängigen Rohstoffen sehr kurzfristig seitens der Vorlieferanten kommuniziert. Übergangsfristen für die Umformulierung des Masterbatches gebe es keine. Dies könnte dazu führen, dass ein Masterbatch unter Umständen vorübergehend vom Markt genommen werden müsse. Auch neue produktspezifische Regelungen würden nach Ansicht der Hersteller des Masterbatch Verbandes zu einer weiteren Verschärfung dieser Thematik beitragen. Die Novelle der Spielzeugrichtline beispielsweise sehe neue Spezifikationen für Rohstoffe vor. Hier würden die Grenzwerte von ursprünglich acht geregelten Elementen auf neunzehn Elemente erweitert und gleichzeitig verschärft. Für die Anwendermärkte der Masterbatch-Hersteller könnte dies zukünftig bedeuten, dass die bestehende Palette an Farb- und Additivmasterbatches nicht mehr in der gewohnten Vielfalt angeboten werden kann. Weitere Informationen: |
Masterbatch Verband im Verband der Mineralfarbenindustrie e.V., Frankfurt
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