08.11.2002 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
Die Duales System Deutschland AG (www.gruener-punkt.de) sieht von einem Freistellungsantrag ab, weil sich das kartellrechtliche Umfeld durch tiefgreifende Veränderungen des Europäischen Kartellrechts grundlegend umgestalten wird, hieß es kürzlich in einer Mitteilung des Unternehmens.
Das Duale System, das die Freistellung von den Individualpflichten der Verpackungsverordnung auch für ca. 4.500 Lizenznehmer aus dem Ausland vermittelt, soll künftig, voraussichtlich ab 2004, ausschließlich dem Europäischen Kartellrecht unterfallen. Zudem sehe das im Abfallrecht verankerte Kooperationsprinzip vor, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sich zur gemeinschaftlichen Erfüllung einer durch Verordnungsrecht vorgegebenen Aufgabe zusammenschließen sollen. Das ungestörte Funktionieren des kooperativen Konzepts stehe daher nicht zur Disposition durch das Kartellrecht, betonte das DSD. Das Schaffen und Betreiben eines solchen Systems, das auf die Übernahme einer gemeinwohlbezogenen Aufgabe ziele, könne daher nicht gegen § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verstoßen. Die höchst umstrittene Frage nach dem Vorrang von Umweltrecht und Wettbewerbsrecht wird zudem Gegenstand einer wissenschaftlichen Tagung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg am 9./10. Dezember 2002 in Heidelberg sein. |
Duales System Deutschland AG, Köln
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