| 12.04.2018, 06:04 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Immer mehr Produkte und zunehmend auch Verpackungen aus Kunststoff werden aus Rezyklaten hergestellt, also aus Rohstoffen, die schon einmal in einem Produkt oder einer Verpackung verwendet worden sind. Das ist auch sinnvoll, denn es spart wertvolle Ressourcen sowie Energie und klimaschädliches CO2. Aus diesem Grund sieht das Verpackungsgesetz (VerpackG), das im Jahr 2019 in Kraft tritt, vor, dass die Systeme den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen fördern müssen. Doch Rezyklat ist nicht Rezyklat, erläutert Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts: „Auch Produktionsreste werden oft in die Produktion zurückgeführt. Wir verstehen unter Recycling etwas ganz anderes, nämlich aus Abfall, der beim Endverbraucher angefallen ist, wertvolle Rohstoffe in hoher Qualität zurückzugewinnen und diese zur Herstellung neuer Produkte einzusetzen. Das ist erheblich aufwendiger und wertvoller, daher sollte das in einem Produkt eingesetzte Rezyklat auch rückverfolgbar sein.“ Der Grüne Punkt hat daher gemeinsam mit Partnern die RAL Gütegemeinschaft Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen gegründet. Das Zulassungsverfahren für ein RAL-Gütezeichen gilt als besonders zuverlässig und neutral. Die Gütegemeinschaft unterwirft sich freiwillig den vom RAL-Institut anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen und erwirbt damit das Recht zur Nutzung des neuen RAL-Gütezeichens. Dieses diene dem Nachweis, dass im entsprechenden Produkt bzw. der Verpackung tatsächlich und lückenlos rückverfolgbar Rezyklate aus dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne eingesetzt worden sind. „Die Mitgliedschaft steht sowohl Unternehmen offen, die Rezyklate in ihren Produkten einsetzen möchten, als auch Personen und Verbänden als Fördermitgliedern, die das Vorhaben unterstützen wollen“, so Dr. Ina-Maria Becker, geschäftsführende Vorsitzende der Gütegemeinschaft. Die Güte- und Prüfbestimmungen befinden sich derzeit in der Abstimmung. Sie werden zunächst nur Kunststoffrezyklate behandeln, geplant ist jedoch, das Prüfverfahren auf weitere Materialien aus der Wertstoffsammlung, etwa Aluminium, auszuweiten. „Das RAL-Gütezeichen macht genau unterscheidbar, aus welcher Quelle die verwendeten Rezyklate stammen“, so Michael Wiener. „Der Verbraucher, der ein Produkt mit diesem Gütezeichen kauft, kann sicher sein, ein umwelt- und ressourcenschonendes Produkt zu erwerben.“ Weitere Informationen: www.gruener-punkt.de |
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln
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