03.11.2004 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
Im Vorfeld der am Mittwoch, 3. November, anstehenden Entscheidung des Bundeskabinetts über die Novellierung der Verpackungsverordnung, appellieren Nestlé (www.nestle.de), Danone (www.danone.com) und Petcycle (www.petcylce.de) an die Politik, kastengebundene PET-Rücknahmesysteme mit Mehrwegsystemen rechtlich gleichzustellen. Angesichts der positiven Erfahrungen der Verbraucher, des Handels und der Hersteller mit diesen Systemen müsse ihnen der gleiche Vertrauensschutz gewährt werden. Die Betreiber kastengebundener PET-Rücknahmesysteme, zu denen unter anderem neben Nestlé und Danone die 112 dem Petcycle-System angeschlossenen deutschen und internationale Getränkeunternehmen (wie z.B. Mineralbrunnen Überkingen-Teinach, Mineralquellen Wüllner, Pepsi) zählen, legen eine bemerkenswerte Bilanz vor. Sowohl aus Sicht des Verbraucher- als auch des Umweltschutzes hat das kastengebundene PET-Rücknahmesystem mit dem traditionellen Mehrweg gleichgezogen: 1. der Verbraucher kann flächendeckend in der Bundesrepublik seine Getränkeverpackungen zurückbringen und sein Pfand erhalten 2. die Kastenlösung ist bequem und entspricht den Gewohnheiten der deutschen Verbraucher 3. die Rücknahmequote von bis zu 98% zeugt von höchster Akzeptanz 4. das Leergut wird zum Abfüller zurückgeführt und ökologisch verantwortlich recycelt Außer der Pfandhöhe, die zur Zeit noch Mehrweg privilegiert, besteht für Handel und Verbraucher gleichermaßen kein Unterschied zu klassischen Mehrwegsystemen. Die Betreiber kastengebundener PET-Rücknahmesysteme halten es daher für angemessen und dringend geraten, dass die seit über 10 Jahren in Deutschland bewährten Rücknahmesysteme mit den traditionellen Mehrwegsystemen auch rechtlich gleichgestellt werden. Die Möglichkeit zur Gleichstellung ergibt sich bei der Novellierung der Verpackungsordnung aufgrund der Bundesratsentscheidung vom 15. Oktober 2004. Während sogenannte geschlossene Insellösungen aus Sicht der EU-Kommission in ihrer ‚Begründeten Stellungnahme’ vom 22. April 2004 den freien Marktzutritt behindern, sind die kastengebundenen PET-Rücknahmesysteme offen für alle Handelsunternehmen und Hersteller. Vor dem Hintergrund einer möglichen Neuregelung verweisen die Betreiber kastengebundener PET-Rücknahmesysteme zugleich auf die immensen Risiken einer Regelung, die bei der Behandlung des Themas ‚Insellösung’ quasi als Kollateralschaden eine Abschaffung der erfolgreichen kastengebundenen Rücknahmesysteme bedeuten würde. Die Anbieter dieser Systeme, zu denen sowohl die französischen Mineralwasserhersteller als auch die Unternehmen des Petcycle-Verbundes zählen, haben in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich ein offenes Vertriebssystem für Marken und Getränkehersteller auf dem deutschen Markt etabliert. Dies geschah im Vertrauen auf verbindliche Aussagen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien, dass die kastengebundenen PET-Rücknahmesysteme und die damit verbundene qualifizierte Rücknahmeverpflichtung durch die Vertreiber rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Anbieter kastengebundener PET-Rücknahmesysteme haben in Deutschland und im Ausland dreistellige Millionenbeträge zum Aufbau der erforderlichen Infrastruktur investiert. Diese Investitionen dürfen nicht gegenstandslos, die damit verbundenen mehreren tausend Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet werden. Deshalb ist eine differenzierte Regelung im Rahmen einer Novellierung der Verpackungsverordnung ein dringend notwendiger Schritt. |
Petcycle E.A.G GmbH & Co.KG, Bad Neuenahr
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