| 28.05.2013, 06:04 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Verstöße gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH werden in Zukunft härter bestraft. TÜV SÜD weist auf entsprechende Regelungen in der europäischen Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen das Chemikalienrecht hin, die in Deutschland vor Kurzem in Kraft getreten ist. Im schlimmsten Fall drohen demnach zwei Jahre Haft oder Geldbußen bis 50.000 Euro. Die europäische Chemikalienverordnung REACH enthält zahlreiche Pflichten für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Fast alle Chemikalien müssen unter REACH in drei Phasen registriert werden. Im Mai 2013 endete die zweite Registrierungsfrist. Bis zum Ablauf der dritten Registrierungsfrist müssen kleinere Stoffmengen registriert werden. Davon sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen. Fast zeitgleich zum Start der neuen Registrierungsphase ist in Deutschland die Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit in Kraft getreten. "Auf Basis dieser Verordnung können Zuwiderhandlungen empfindlich bestraft werden", sagt Dr. Dieter Reiml, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Im schlimmsten Fall drohen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Mit Blick auf REACH sind nach Aussage von Dr. Reiml vor allem die Paragraphen 5 und 6 der Zuwiderhandlungs-Verordnung von Bedeutung. Während Paragraph 5 schwere Verstöße gegen die Beschränkung von Stoffen behandelt, befasst sich der Paragraph 6 mit einer Vielzahl von Einzelvorschriften, die vor allem die Qualität von Registrierungen, die Pflichten nach erfolgter Registrierung, die Sicherheitsdatenblätter, die sonstige Kommunikation in der Lieferkette und die Substances of Very High Concern (SVHC) in Erzeugnissen betreffen. Hinzu kommt Paragraph 11, der sich auf die CLP-Verordnung bezieht und Verstöße gegen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie falsche Methoden zur Stoffprüfung und Verstöße gegen die Meldepflicht an die ECHA ahndet. "Bei der Komplexität der europäischen Chemikaliengesetzgebung und vor allem der REACH-Verordnung sind Verstöße gegen Einzelvorschriften fast schon vorprogrammiert", erklärt Dr. Reiml. Das gelte vor allem für KMU, die nur kleinere Mengen verarbeiten würden und kaum das Know-how und die Kapazitäten für den Umgang mit europäischen Chemikalienverordnung aufbauen und unterhalten könnten. Daher will TÜV SÜD durch eine Mittelstandsinitiative gerade die kleinen und mittleren Unternehmen mit einem speziellen REACH-Service unterstützen. Die Experten des internationalen Dienstleisters kümmern sich demnach um die fristgerechte, wirtschaftliche und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen sowie der anderen Verpflichtungen unter REACH und sollen ihren Kunden damit auch die nötige Rechtssicherheit verschaffen. Weitere Informationen: www.tuev-sued.de/reach Weitere Informationen: www.tuvsud.com |
TÜV SÜD AG, München
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