| 29.07.2002 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Weit mehr als 5.000 überwiegend mittelständische Lebensmittel- und Getränkehändler sind wegen des Zwangspfandes auf Einwegflaschen, Dosen, Getränkekartons und Trinkbecher der größten Sammelklage von Unternehmen beigetreten, die jemals gegen eine deutsche Regierung eingereicht wurde. Die Kläger vertreten über 30.000 Verkaufsstellen von Getränken in Deutschland.
Während es bei den bisherigen Prozessen weitgehend um Verfahrensfragen ging, steht die Zulässigkeit der Anfechtungsklage der von der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 2002 betroffenen Unternehmen fest, so dass die Gerichte nun erstmals die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Zwangspfandes der Sache nach beurteilen werden. Die Klage folgt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Prüfung der umfassenden Gutachten und Expertenaussagen zur Pfandpflicht in einem fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erforderlich ist. Weitere Informationen: Hubertus Pellengahr, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, Tel.: 030/726250-65/66, Fax: 030/726250-69 |
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, Berlin
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