| 07.03.2007 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Die Duales System Deutschland GmbH (DSD, www.gruener-punkt.de) begrüßt den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung der Verpackungsverordnung. „Das ist ein positives Signal für den fairen Wettbewerb“, so Stefan Schreiter, Vorsitzender der Geschäftsführung des Branchenprimus DSD: „Die Novelle sorgt für klare Bedingungen und einen gelungenen Ausgleich der Interessen aller Marktteilnehmer. Zugleich ist für die Trittbrettfahrer die Reise nun zu Ende.“ Mit Blick auf das weitere Verfahren äußert Schreiter die Hoffnung, dass die Novelle schnell in Kraft treten wird: „Wir setzen angesichts der breiten Zustimmung aus Industrie und Handel, der Entsorgungswirtschaft, den Verbraucher- und Umweltverbänden auf ein weiteres zügiges Verfahren.“ Ausdrücklich begrüßt Schreiter, dass durch die saubere Trennung der Sammlung bei den privaten Haushalten von der Erfassung gewerblicher Verpackungen den dualen Systemen und den Selbstentsorgern zukünftig eindeutig abgegrenzte Tätigkeitsfelder zugeordnet werden. „Durch die Auflösung der Grauzone zwischen dualen Systemen und den Selbstentsorgern wird eine unzumutbare Wettbewerbsverzerrung beseitigt. Das nützt den dualen Systemen ebenso wie den Selbstentsorgern.“ Darüber hinaus führt die Novelle erstmals das Instrument der zu hinterlegenden Vollständigkeitserklärung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ein. So soll künftig verhindert werden, dass Trittbrettfahrer ihre Verpackungen nicht bei einem dualen System lizenzieren lassen, sie aber trotzdem später in deren Sammelsystemen erfasst werden. Schreiter: „Die Länder bekommen durch die Novelle überprüfbare Regelungen und damit eine klare Handhabe gegen Trittbrettfahrer. Um allerdings sämtliche Schlupflöcher fest zu verschließen, wäre es wünschenswert, wenn eine grundsätzliche Testierung der Vollständigkeitserklärungen verlangt würde. Es darf nach der Novelle nicht mehr vorkommen, dass ehrliche Unternehmen für schwarze Schafe die Zeche zahlen müssen.“ In der Konsequenz wird die Neuregelung sowohl für die dualen Systeme als auch die Selbstentsorger zu deutlich höherer Planungssicherheit bei Mengen und Einnahmen führen. „Das dürfte die Kosten senken und damit auch Raum für Preissenkungen geben“, so der DSD-Chef. Grundsätzlich sieht der DSD-Chef in dem Referentenentwurf ein „klares Bekenntnis nicht nur zur haushaltsnahen Sammlung, sondern auch zum bewährten Verpackungsrecycling in privater Hand“. Als „weiteren Impuls für den Wettbewerb“ bezeichnet Schreiter die Einrichtung einer „Gemeinsamen Stelle“ unter anderem zur Koordination der Ausschreibungen für die Sammlung der Verpackungen. Zur Diskussion steht, dass duale Systeme entsprechend ihren Marktanteilen die Vertragsgebiete aufteilen und ausschreiben. „Wenn es hier zu einer gerechten Lastenverteilung und einer gemeinsamen Verantwortung aller Anbieter gegenüber den Kommunen und Bürgern für die Qualität der Sammlung kommt, ist das ein richtiger Schritt.“ Gegenüber den von den Kommunen in diesem Zusammenhang geforderten Sicherheitsleistungen zeigt sich Schreiter offen. Durch ein hochwertiges Verpackungsrecycling ist in den letzten fünfzehn Jahren in Deutschland ein erheblicher Beitrag zum Ressourcen- und damit auch zum Klimaschutz geleistet worden. Fundament dafür sind die weltweit höchste Sammelmenge von annähernd 63 Kilogramm Verpackungen pro Kopf und Jahr sowie ihre hohe Qualität. Diese Leistung ist Ergebnis der kaum noch zu steigernden Akzeptanz der haushaltsnahen Erfassung beim Bürger. Seit Jahren ungebrochen liegt die Zustimmung zur Abfalltrennung bei 90 Prozent. „Diese Erfolgsgeschichte tritt mit der Novelle in eine neue Ära ein“, so Schreiter, „sie schafft die Voraussetzung dafür, die Kreislaufwirtschaft durch Innovationen entschlossen weiterzuentwickeln.“ |
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln
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