| 12.03.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Landesregierung beschließt neue Clusterstrategie - Wachstumspotenziale sollen gezielt gefördert werden Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (www.innovation.nrw.de) und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (www.wirtschaft.nrw.de) des Landes Nordrhein-Westfalen teilen mit, dass auf Vorschlag von Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Wirtschaftsministerin Christa Thoben das Kabinett am Dienstag, den 6. März 2007, die Grundsätze zur Clusterpolitik der Landesregierung beschlossen hat. Die Clusterpolitik ist wichtiger Bestandteil sowohl der Innovationsstrategie als auch der Standortmarketing- und Wirtschaftsentwicklungsstrategie der Landesregierung. Zentrales Ziel ist es, ausgewählte regionale Netzwerke gezielt landesweit zu etablieren und zu fördern sowie eine sinnvolle branchen- und technologiebezogene Bündelung zu moderieren. "Wirtschaftlicher Fortschritt und die Entwicklung neuer Technologien funktioniert heute in Netzwerken. Die kann der Staat nicht verordnen, allerdings gezielt fördern und moderieren. Dies werden wir in den kommenden drei Jahren in 16 Branchen- und Technologiebereichen tun, die besonders großes Potenzial für Wachstum aufweisen und besonders hohen Stellenwert für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes einnehmen. Nach drei Jahren werden wir die Ergebnisse unserer Clusterpolitik analysieren lassen und gegebenenfalls nachjustieren. Wir müssen Kreativität freisetzen und Kräfte bündeln, wenn wir in einigen Bereichen auch international spitze sein wollen", erklärten die beiden Kabinettmitglieder. Die 16 Bereiche sind: Gesundheit, Ernährung, Logistik, Neue Werkstoffe, Nano-, Mikro,- Biotechnologien, Automotive, Maschinen- und Anlagenbau, Kunststoff, Chemie, Umwelttechnologien, Energie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Medien und Kulturwirtschaft. Mit der neuen Clusterpolitik soll • ein für alle Ressorts verbindlicher Strukturrahmen für die Clusterpolitik in NRW vorgesehen werden; • sollen vorhandene regionale Cluster über Nordrhein-Westfalen hinaus sichtbar gemacht und in ihrer Entwicklung gefördert werden; • sollen die Profil bildenden Cluster Nordrhein-Westfalens als "NRW-Cluster" besonders hervorgehoben werden. Damit sollen Stärken gestärkt werden. Begleitet wird die Clusterpolitik durch die jeweils fachlich zuständigen Ressorts der Landesregierung. Finanziert wird die Clusterpolitik neben privaten und Bundesmitteln durch das NRW-EU-Ziel-II-Programm 2007-2013. Die Vergabe der Mittel erfolgt in der Regel über Wettbewerbsverfahren, grundsätzlich in Form von Anschubfinanzierung. Dabei reduziert sich die finanzielle Förderung in den Folgejahren und ist an folgende Kriterien gebunden: • Klare, handhabbare und messbare Ziele, die sich am Bedarf von Unternehmen, Hochschulen oder Bildungsinstitutionen orientieren und auf die sich die beteiligten Akteure vor Antragstellung verständigt haben; • in allen Bewilligungsbescheiden werden Erfolgskontrolle und -messung vorgesehen. • Alle NRW-Cluster werden im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft und gegebenenfalls angepasst. Außerdem ist für die Begleitung ein Cluster-Management geplant, die Stellen hierfür werden zunächst für die Dauer von drei Jahren ausgeschrieben. |
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
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