| 28.04.2020, 06:00 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 22. April 2020 entschieden, dass der Müllentsorger Remondis die Inhaberin der Marke "Der grüne Punkt", die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, nicht übernehmen darf. Das Bundeskartellamt hatte diese Fusion mit Beschluss vom 11. Juli 2019 untersagt (siehe auch plasticker-News vom 11.07.2019). Die dagegen gerichtete Beschwerde des Entsorgungsunternehmens bleibt nun ohne Erfolg. Jedenfalls auf dem Markt für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben würden die beteiligten Unternehmen durch ihren Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Dieser Gefahr können die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen. Der Verkauf von zwei Aufbereitungsanlagen durch Remondis etwa dürfte den Marktanteil der Fusionsbeteiligten nicht dauerhaft abschmelzen, weil die betreffenden Kapazitäten zur Glasaufbereitung vollumfänglich auf benachbarte Remondis-Aufbereitungsanlagen verlagert werden könnten. Der zeitlich beschränkte Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben würde ebenfalls nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung von Marktanteilen auf Wettbewerber führen und liefe überdies auf eine unzulässige laufende Verhaltenskontrolle hinaus. Deshalb würden die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vorliegen. Die Entscheidung ist im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergangen. Der Senat ist damit den Empfehlungen des Präsidiums des Oberlandesgerichts Düsseldorf gefolgt, zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus von solchen prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Weitere Informationen: |
Bundeskartellamt, Bonn
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