| 31.05.2021, 15:02 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die EU-Kommission hat heute ihre Leitlinien zur EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen klären, welche Produkte von der Richtlinie erfasst werden. Eigentlich war die Veröffentlichung der Leitlinien bereits für Juli 2020 vorgesehen, verzögerten sich allerdings mehrfach wegen der Über-Komplexität der Richtlinie sowie eines Streits um deren Anwendungsbereich. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hatte kritisiert, dass aufgrund der Verzögerungen viele Unternehmen nicht in der Lage seien, ihre Produkte an die ab 3. Juli 2021 geltenden Vorgaben anzupassen. Verstöße gegen die neuen Vorgaben sollten daher erst ab Januar 2022 geahndet werden, fordert die IK. Auch inhaltlich sieht die IK die neuen Leitlinien kritisch: „Leider hat die Kommission die Chance vertan, Unternehmen, Mitgliedstaaten und Vollzugsbehörden bei der Umsetzung der Richtlinie praktische Hilfestellung zu leisten. Stattdessen versucht sie, den Anwendungsbereich der Regelungen über das geltende Recht hinaus auszuweiten“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, und verweist konkret auf die Vorgaben für Lebensmittel-verpackungen. Nach der EU-Richtlinie sind ausdrücklich nur solche Verpackungen erfasst sind, die „aufgrund ihres Volumens oder ihrer Größe – insbesondere, wenn es sich um Einzelportionen handelt - tendenziell achtlos weggeworfen werden“. Damit werde das Ziel der Richtlinie bekräftigt, das Littering zu bekämpfen. „Nach vielem Hin und Her hat die Kommission zwar akzeptiert, dass sie dieses Kriterium nicht einfach ignorieren kann. Ihr Vorschlag allerdings, für Lebensmittelverpackungen denselben Grenzwert wie für Getränkebehälter zu verwenden, nämlich drei Liter, lässt das Kriterium komplett ins Leere laufen“, kritisiert Engelmann. „Dadurch würde der Anwendungsbereich der Richtlinie erheblich ausgeweitet. Denn schließlich sind Verpackungen für To-Go-Speisen, insbesondere Einzelportionen, erheblich kleiner. Mit diesem Vorschlag überschreitet die Kommission klar ihre Kompetenzen.“ Außerdem kritisiert er unterschiedliche Kriterien für feste und flexible Lebensmittelverpackungen, obwohl beide Verpackungsarten in Bezug auf die Littering-Prävention gleich zu behandeln seien. Schließlich fehle in den Leitlinien der Hinweis, dass Lebensmittelverpackungen mit mehr als einer Portion und so genannte Multipacks ausdrücklich von der Richtlinie ausklammert werden. „Zu unserem Bedauern sind die Leitlinien zum Schlachtfeld einer ideologischen Auseinandersetzung um Kunststoffverpackungen geworden“, fasst Engelmann die monatelange Diskussion zusammen. Anstelle praktischer Hilfe machten die Leitlinien die Umsetzung noch komplizierter. „Für die betroffenen Unternehmen sind diese Leitlinien ´Steine statt Brot´, denn es bleibt vielfach unklar, welche To-Go-Lebensmittelverpackungen erfasst sind.“ Durch die unklaren Vorgaben aus Brüssel drohe überdies ein Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten. „Wir werden uns nun zusammen mit anderen betroffenen Branchen für eigene, klare Umsetzungshilfen einsetzen“, kündigt Engelmann an. Weitere Informationen: kunststoffverpackungen.de |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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