| 12.09.2025, 12:38 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die Treofan Germany GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Damit will der Kunststoffverpackungshersteller einen neuen Anlauf in Sachen Restrukturierung unternehmen und hat dafür zwei erfahrene Restrukturierungsexperten an Bord geholt. Das zuständige Amtsgericht Saarbrücken/Sulzbach hat dem Antrag zugestimmt und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. „Mit dem Schritt in ein gesetzliches Verfahren macht Treofan in Sachen Restrukturierung einen Neustart“, betonte Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Sanierungskanzlei Flöther & Wissing. „Gleichzeitig ist dadurch sichergestellt, dass die Beschäftigten zeitnah ihr Geld bekommen.“ Die Löhne und Gehälter der rund 500 Mitarbeiter seien für drei Monate über das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit gesichert. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mohrs von der Kanzlei Abel und Kollegen bestellt. Er wird unterstützt von Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth. In der Eigenverwaltung können Unternehmen auf eine Reihe von Instrumenten zurückgreifen, die außerhalb eines solchen Verfahrens nicht zur Verfügung stehen. So können etwa ungünstige Verträge leichter gekündigt oder nachverhandelt werden, gleichzeitig ist das Unternehmen für drei Monate von den Personalkosten entlastet. „Das Verfahren verschafft uns jetzt eine finanzielle Atempause und Planungssicherheit für alle Beteiligten bis Ende Oktober“, so Flöther. „Diesen Zeitraum wollen wir nutzen, um die Optionen für eine langfristige Sanierungslösung neu zu prüfen.“ Der vorläufige Sachwalter Mohrs ergänzte: „Es ist wichtig, für alle Beteiligten ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und im Rahmen eines strukturierten Investorenprozesses die beste Lösung für das Unternehmen und die Gläubiger zu finden.“ Weitere Informationen: |
Treofan Germany GmbH & Co. KG, Neunkirchen
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