| 23.05.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die Kunststoffindustrie Irans hat sich in den letzten Jahren parallel zur Petrochemie rasch entwickelt und die Nachfrage nach Gummi- und Kunststoffmaschinen beflügelt. Diese müssen überwiegend importiert werden. Seit Einführung der UN-Wirtschaftssanktionen erleidet die Branche, wie die Gesamtwirtschaft, Einbußen. Beobachter sehen nach Aufhebung der Sanktionen gute Chancen für eine rasche Wiederbelebung, befürchten jedoch, dass die Lieferanten aus Europa verstärkt auf asiatische Konkurrenten stoßen werden. (Kontaktanschriften) Nach Meinung von Beobachtern versprechen die Planungen für die Chemieindustrie und die Notwendigkeit zur Modernisierung des Maschinenparks mittel- und langfristig eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Spezialmaschinen. Ansgesichts der bestehenden UN-Wirtschafts- und Finanzsanktionen erwartet die Branche erst nach Aufhebung der Handelsbeschränkungen wichtige neue Impulse. Der iranischen Zollstatistik zufolge vermittelt die Branche ein uneinheitliches Bild. Wertmäßig wichtigste Spartenimporte sind "Maschinen zum Herstellen von Schaumstoffen" gefolgt von Spritzgießmaschinen. Während die erstgenannte Produktgruppe 2006/07 einen Rückgang von rund. 27% gegenüber dem Vorjahr verzeichnete gab es bei den Spritzgießmaschinen einen Zuwachs von mehr als 92%. Unter den wichtigsten Lieferländern für die Spartenprodukte befanden sich 2006 Italien (Anteil: 14,0%), VR China (11,0%), Japan (13,2%) und die Schweiz (6,0%) neben Deutschland (35,9%). Der Jahresgesamtwert der Lieferungen belief sich auf 234 Mio. Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichten die deutschen Lieferungen von Kunststoff- und Gummimaschinen 2006 (2005) einen Anteil von 5,4% (6,2%) an der deutschen Maschinenausfuhr nach Iran. Der iranische Markt sollte für die Dauer der Wirtschafts- und Finanzsanktionen aufmerksam beobachtet werden. Nach Aufhebung der Sanktionen könnten sich aufgrund guter Finanzlage und der Fortsetzung der Wirtschaftsdiversifizierung überdurchschnittliche Wachstums- und Lieferchancen ergeben. Wegen der gegenwärtig geltenden Exportkontrollbestimmungen für das Irangeschäft und deren Umsetzung sollten deutsche Unternehmen grundsätzlich das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einschalten. Dieses erteilt Auskünfte über die Einschränkungen bei der Geschäftsabwicklung. Für Angelegenheiten des Zahlungsverkehrs ist die Deutsche Bundesbank in Frankfurt zu kontaktieren. Kontaktanschriften: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 214 Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn Tel. 06196/908-870, Fax: -800 poststelle@bafa.bund.de, www.ausfuhrkontrolle.info Deutsche Bundesbank Servicezentrum Finanzsanktionen 80281 München Tel. 089/28 89-38 00 sz.finanzsanktionen@bundesbank.de, www.bundesbank.de Irano-German Chamber of Industry and Commerce Daniel Bernbeck, Geschäftsführer Ave. Africa, Navak St., No. 7 Teheran, Iran Tel.: 009821/81 33-00 00, Fax: -88 79 44 01 www.iran.ahk.de Weiterführende Informationen |
bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft, Köln
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